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Verfasst am: 14.10.05, 09:53 Titel: Haftung über den Kaution hinaus
Hallo,
folgender Fall:
Der Mieter muss wegen persönlichen Gründen zum 31.10.2005 die Wohnung verlassen, der Vermieter (staatliche Gesellschaft in BW) besteht auf die Zahlung bis zum vetraglichen Kündigungs-Termin am 31.12.2005. Der Kaution beträgt zwei monatliche Mieten.
Da es für den Mieter egal ist, ob er zwei monatliche Mieten umsonst zahlt oder den Kaution verliert, überlegt er sich die Wohnung schon zum Ende Oktober zu verlassen ohne sie zu renovieren und auch die Mieten für November und Dezember nicht zu zahlen.
Die Frage ist:
Wenn der Vermieter die Kaution als Kompensation für die nicht bezahlten Mieten verbraucht, kann er dann seine eigenen Kosten für die Renovierung der Wohnung (putzen, streichen sw) vom Mieter verlangen?
Wenn die Schönheitsreparatur per Mietvertrag wirksam vom Mieter geschuldet ist, ist der Mieter hier selbstverständlich dazu verpflichtet. Zieht er ohne Renovierung aus, macht er sich schadenersatzpflichtig.
Der VM kann auch auf Zahlung der Mieten klagen und die Kaution für die Renovierung verwenden. Dann wird es für den Mieter erst richtig teuer. Denn abwohnen der Kaution ist nicht drin, das sagen auch die Gerichte und zwar weil das den Sicherungszweck der Kaution untergräbt.
Ebenso könnte der VM die Kaution auch für die Miete verwenden und dann die Kosten für die Renovierung vom Mieter einklagen. Dürfte im vermutlich aufs gleiche hinauslaufen das der Mieter ordentlich bezahlen muss.
Wie man es dreht und wendet, das ist so ziemlich mit das dümmste was der Mieter machen kann. Denn dann kommen neben den Kosten für Miete oder Renovierung noch die Kosten der Anwälte und Gerichte hinzu.
Sinnvoller ist es wenn der Mieter mit dem VM verhandelt ob eine Nachmieter gestellt werden darf.
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