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Gründung einer Firma als Einzelperson

 
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anfänger_hh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 13:10    Titel: Gründung einer Firma als Einzelperson Antworten mit Zitat

Ich glaub's nicht!!!
Jetzt hatte ich gerade das zweite Mal meinen Text fast fertig und beide Male läuft am Ende etwas schief!
Beim ersten Mal drück ich auf den 'Vorschau'-Button --> "Die Seite kann nicht angezeigt werden" --> Text weg
Beim zweiten Mal (eben gerade) bin ich wohl unglücklich auf eine Taste gekommen oder was auch immer, auf jeden Fall schließt sich das Fenster und der Text ist ebenfalls weg! Böse
Jetzt kann ich nicht mal mehr auf die Seite zugreifen, aufgrund irgendwelcher Connection-Errors. Traurig
Naja...ich will ja was wissen, also schreib ich den Text jetzt mit meinem Textprogramm und kopier ihn anschließend. Ist vielleicht eh klüger...hier kann ich nämlich zwischenspeichern! Smilie

So...es geht um Folgendes:
Person A will sich als Groß-und Einzelhandelskaufmann selbstständig machen und eine Firma gründen. Sie will keine weiteren Gesellschafter beteiligen, möglichst wenig Geld ausgeben und das Ganze möglichst schnell erledigen. Person A will vorerst nur sehr wenig, vielleicht auch gar nicht, geschäftlich agieren.

Welche Rechtsform sollte Person A wählen?

Ich bin durch google, wiki und die Suchfunktion dieser Seite bisher zu folgendem Ergebnis gekommen:
AG & GmbH = zu hohe Kapitaleinlagen
GbR, OHG, KG = mehrere Gesellschafter erforderlich

Welche Rechtsformen gibt es, die sich für Person A eignen würden?
Existiert die Rechtsform "eingetragener Kaufmann" oder ist das nur ein Zusatz, hinter dem eine bestimmte Rechtsform steckt?
Welche Kosten würden ungefähr auf Person A zukommen? Wie lange würde die Gründung der Firma dauern?

Die Firma soll ein Fantasiename sein, d.h. nicht den Familiennamen enthalten. Ist das ohne Weiteres möglich oder was müsste Person A dafür tun?

Muss Person A zusätzlich ein Gewerbe anmelden oder geschieht das automatisch durch die Gründung einer Firma? Falls es automatisch geschieht, erhält Person A auch eine Gewerbebescheinigung oder kann sie zumindest eine anfordern?

Muss Person A sich ins Handelsregister eintragen lassen? Wenn nein, welche Vorteile würde ihr das bringen? Ist ein Handelsregistereintrag immer mit einer Mitgliedschaft bei der IHK verbunden? Welche Kosten entstehen?

Und jetzt die letzte Frage:
Wie oben schon geschrieben, beabsichtigt Person A nur sehr wenig, vielleicht auch vorerst gar nicht, geschäftlich zu agieren.
Muss sie sich trotzdem beim Finanzamt melden, d.h. Bilanzen, etc. vorlegen und ggf. auch Steuern zahlen?


So...das waren jetzt ja echt einige Fragen. Ich hoffe ihr könnt sie mir beantworten.

Vielen vielen Dank!!!
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Teil der Fragen kann ich gerne beantworten.

Person A kann als Einzelperson gewerblich tätig sein. Eine Gewerbeanmeldung und die Meldung beim Finanzamt sind hierzu unbedingt erforderlich. Wenn es sich nicht um ein Handwerk oder einen freien Beruf handelt, wird man automatisch Mitglied in der IHK. In den ersten Jahren ist diese Mitgliedschaft kostenlos (regional unterschiedlich).

Bei einem größeren Geschäftsbetrieb (Angestellte, kaufmännische Verwaltung) kommt die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns (e.K.) in Frage. Dann hat eine Eintragung ins Handelsregister zu erfolgen. Ob dies Vor- oder Nachteile hat, ist schwer zu sagen. Für Kaufleute (Vollkaufmann) ist es eben Pflicht.

Ein Fantasiename kann benutzt werden. Bei bestimmten Tätigkeiten (Gaststätte, Ladengeschäft) muss der richtige Name nach aussen erkennbar sein. Dies gilt auch für Briefbögen und Rechnungen.
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