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überhöter Streitwert im Eilverfahren - Profitiert Anwalt?

 
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Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 11:38    Titel: überhöter Streitwert im Eilverfahren - Profitiert Anwalt? Antworten mit Zitat

Der Anwalt der Antragsstellerin A legte einen Eilantrag gegen den Antragsgegner beim Amtsgericht ein. Die Antragstellerin wird von ihrem Anwalt informiert das das Gericht angefragt hat ob Sie zu einem Vergleich mit der Gegenpartei einverstanden wäre.
Er riet ihr dazu, da sie zugleich eine klarheit von Mehrkosten in Höhe von ca. 700 Euro netto hätte. Er wies sie auch darauf hin das dies nur eine Schätzung sei da der Streitwert noch nicht festgelegt sei.

Der Anwalt der Antragstellerin erfährt durch den zuständigen Richter (die beiden sind miteinander befreundet) das die Antragstellerin mit jemanden Verwandt ist, der beruflich erfolgreich ist und in der Öffentlichkeit steht.

Am Tage X des Erörterungstermins trifft sich die Antragsstellerin kurz zuvor mit ihrem Anwalt um einige Punkte nochmals zu besprechen. Ihr Anwalt fragte ob, und wie sie mit dieser Person X - die in der öffentlichkeit stehe verwandt sei. Die Antragstellerin bestätigte die Vermutung des Richters. Darauf hin sagte der ihr Anwalt das "er"- die Person X, sie ja finanziell unterstützen könne....

zurück zum Termin:

Das Streitproblem wird erörtert, es wird ein Vergleich geschlossen unter vorbehalt des Wiederrufsrecht des Antraggegners bis zum Ende des Monats.
Als es um die Streitwertfrage ging ereignete sich folgendes:

Der Richter fragte den Anwalt der Antragstellerin A ob der Streitwert von 5000 Euro ok sei, er willigte ein und fertig!

Als die Antragsgegnerin den Beschluss des Vergleichs durchliest, stellt sie fest das, das Eilfverfahren als "Normalverfahren" (weiss nicht genau wei man das nennt) gewertet wurde und somit der Streitwert von 5000 Euro berechtigt sei.
Es wurde auch beschlossen das der Streitwert nicht angefechtet werden kann.

Die Antragsgegnerin stellte ihren Anwalt zur Rede, wieso es nun kein Eilverfahren mehr gewesen ist bzw. wieso er erst sein Ok für den Stretiwert von 5000 Euro geben musste und ob man auch einen niedrigeren Streitwert aushandeln hätte können.
Die Anwort des Anwalts: "der Streitwert ergibt sich aus einer gesetzlichen Tabelle, nun ist es ja so, das bei einem Eilverfahren sich ein Streitwert von 2500 Euro ergäben hätte aber sehen Sie es doch positiv durch den Vergleich haben sie das erreicht was sie wollten und bei ihnen hat sich die Lage so geändert das es nun kein Eilverfahren mehr sei, auch wenn die Kosten die auf Sie zukommen höher ausfallen als geschätzt (700Euro- nun beträgt allein das Honorar des Anwalts 1100 EUro) können Sie dies bei mir monatlich abstottern und die Gerichtskosten werden nicht so hoch ausfallen.

Ist die Antragsstellerin verschaukelt worden?- Kann sie auf den Vergleichsbeschluss verzichten um somit die Kosten des Verfahrens nicht tragen zu müssen und diese überzogene Anwaltsrechnung nicht zahlen zu brauchen, sondern lediglich das für das Eilverfahren vereinbarte Honorar von 300 Euro?

Wie hoch werden ungefähr die Gerichtskosten sein?

Welche Möglichkeiten hat die Antragstellerin dagegen vorzugehen?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel dienen Eileverfahren (Einstweilige Anordung, Einstweilige Verfügung) dazu, dem Antragsteller schnell zu seinem Recht zu verhelfen. Daher sind die Voraussetzungen auch niedriger, z.B. reicht es, die Tatsachen glaubhaft zu machen (z.B. eidesstattl. Versicherung der Tatsachen) statt zu Beweisen (Zeugen, Urkunden). Das Eilverfahren darf aber in der Regel die Hauptsache nicht vorweg nehmen und in der Regel muss ein Hauptsacheverfahren folgen. Wenn der Anwalt durch Freundschaft mit dem Richter die übliche Laufzeit eines Hauptsacheverfahrens verkürzt und in der Zeit eines Eilverfahrens durchzieht, scheint es so, dass er dem Mandanten Zeit, Geld und Nerven gespart hat...
Wenn der Anwalt was taugt, wird er dem Mandanten die Sache bestimmt noch mal erklären, ohne sich durch das Unverständnis eines Laien auf den Schlips getreten zu fühlen....
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