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Art. 79 (3) verbietet nur die Änderung der in den Artikeln 1 und(nicht bis) 20 niedergelegten Grundsätze.
Die Änderung anderer Artikel ist unter den gesetzlichen Rahmenbedigungen(z.B. 2/3-Mehrheit in beiden Häusern) völlig legitim. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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