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Also
wenn man bei einer Kreditvermittlungsfirma in der Schweiz (CH) einen Vermittlugsvertrag unterschreibt. Und man eine Bestätigung für den angeblichen Kredit im Briefkasten hat, und man eine Briefsendung mit Nachnahme ( ca 300,-€ ) geschickt wird und man die nicht an nimmt, und anschließend eine Kündigung schreibt.
Ich erklär es anders.
z.B.
am 19.09. 05 wird der Vertrag zu geschickt,
am 21.09.05 unterschreibt man den Vertrag,
am 23.09 kommt er bei der Firma an,
am 26.09.05 kommt die Vertragsbestätigung an,
am 30.9.05 kommt der Nachnahmebrief mit der angeblichen Kreditbestätigung und einer hohen Summe zu zahlen an. Der Bief wird nicht angenommen,
am 1.10.05 schickt man ein Fax mit der Kündigung an die Firma, das Fax kommt angeblich bei der Firma nicht an,
am 4.10.05 schickt man per Einschreiben/Rückschreiben die Kündigung an die Firma am 10.10 kommt der Brief an.
Was ist wenn, die Firma behauptet die Kündigung sei unwirksam, und das die Kündigungsfrist am 7.10 ablief?
Zählt da nicht der Poststempel?
Ist die Kündigung Rechtswirksam?????? _________________ Gruß Nicole
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