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kfz haftflicht

 
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goldendevil
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 12:03    Titel: kfz haftflicht Antworten mit Zitat

hi leute

ich habe da ein Problem, bei der kfz Versicherung habe ich den Abbuchungsauftrag für ein anderes Konto umschreiben lassen. Nach der nächsten fälligen Abbuchung ging weder vom alten noch vom neuen Konto das Geld runter.
Darauf hin war ich persönlich bei der dem Versicherungsvertreter. Der sagte: "Kann schon mal passieren, aber wir wollen da jetzt keine schlafenden Hunde wecken" Auf meine Frage ob ich mit dem Auto jetzt überhaupt fahren darf sagte er JA, solange kein Unfall passiert.

Da mir das ganze nicht geheuer war ließ ich das Auto erst einmal stehen, jetzt brauch ich es aber wieder. Der "nette" Mann von der Versicherung sagte mir jetzt ich müsse die Versicherung für die letzten 3 Monate nachzahlen und dann könnte ich auch wieder mit dem Auto fahren.

Da ich das Geld jetzt nicht habe und auch nicht weiß wie der Sachverhalt rechtlich zu beurteilen ist, dachte ich das mir hier vielleicht jemand helfen kann.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 14:18    Titel: Re: kfz haftflicht Antworten mit Zitat

Bevor Dein Versicherungsschutz erlischt, muß die Versicherung Dich erst einmal schriftlich anmahnen und Dich auf die Folgen eines fortgesetzten Zahlungsverzuges (Verlust des Versicherungsschutzes) ausdrücklich hinweisen. Solange Du Deine Anschrift nicht auch geändert hast und keine Mahnung erhalten hast, kannst Du deshalb so viele Unfälle bauen wie Du möchtest, solltest Du aber besser nicht.

Daß Du die versehentlich nicht abgebuchten Beiträge nach Erhalt einer Mahnung nachzahlen musst, sollte klar sein.

goldendevil hat folgendes geschrieben::
hi leute

ich habe da ein Problem, bei der kfz Versicherung habe ich den Abbuchungsauftrag für ein anderes Konto umschreiben lassen. Nach der nächsten fälligen Abbuchung ging weder vom alten noch vom neuen Konto das Geld runter.
Darauf hin war ich persönlich bei der dem Versicherungsvertreter. Der sagte: "Kann schon mal passieren, aber wir wollen da jetzt keine schlafenden Hunde wecken" Auf meine Frage ob ich mit dem Auto jetzt überhaupt fahren darf sagte er JA, solange kein Unfall passiert.

Da mir das ganze nicht geheuer war ließ ich das Auto erst einmal stehen, jetzt brauch ich es aber wieder. Der "nette" Mann von der Versicherung sagte mir jetzt ich müsse die Versicherung für die letzten 3 Monate nachzahlen und dann könnte ich auch wieder mit dem Auto fahren.

Da ich das Geld jetzt nicht habe und auch nicht weiß wie der Sachverhalt rechtlich zu beurteilen ist, dachte ich das mir hier vielleicht jemand helfen kann.
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goldendevil
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

das mit der Mahnung ist auch so ne Sache, ich habe keine schriftliche Mahnung erhalten und habe auch gleich als keine Abbuchung der Versicherung erfolgte das dem zuständigen Vertreter mitgeteilt. Damals sagte er ist nicht weiter schlimm. Jetzt sagt er ich sollte die 3 Monate nachzahlen. Das ich Nachzahlen muss sehe ich ja ein, aber muss ich auch eventuell entstehende Gebühren, Zinsen o. ä. zahlen?
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Dudi
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Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 4
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.11.04, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Goldendevil !

Der Sachverhalt ist natürlich heiß - ich würde den Vermittler in den Wind schießen...

Da Du den Vermittler ja offensichtlich vergessen kannst - das hat er ja bewiesen - würde ich direkt bei der Versicherung anrufen. Einfach Sachverhalt erklären, fragen wo du dich über den vermittler offiziell beschweren und einen neuen Vermittler verlangen kannst, und sagen, dass du nicht bereit bist, die Gebühren zu zahlen. Müsste dann meiner Erfahrung nach klar gehen, sonst taugt die Versicherung nicht!

Wegen der Nachzahlung, musst du dir natürlich den Vorwurf gefallen lassen, dass Du ja durchaus wusstest, dass die Beiträge irgendwann noch abgebucht werden, so dass du sie hättest zur Seite packen können...

Ich würde an Deiner Stelle mal direkt bei der Versicherung nachhaken, ob es eine Möglichkeit gibt, die offenen Beiträge in Raten abzustottern oder zu stunden - wenn Du ne ordentliche Versicherung hast, sollte auch das kein Problem sein!

Wenn alles nicht hilft, hast du natürlich ein Problem - die Versicherung ist auf jeden Fall im Recht...

Wenn sie allerdings darauf beharrt, hat sie die Zeichen der Zeit (Stichwort Kundenorientierung & Dienstleistung) nicht erkannt, und du solltest dich mit mir in Verbindung setzen - mein Arbeitgeber hat die Zeichen erkannt: MT_Duderstadt@(Wortsperre: Firma).de

Gruß
Torsten
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