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Entgelt (Gebühren) für die Auflösung eines Bankkontos zu verlangen, ist "verboten". Banken und Sparkassen erheben es trotzdem. behauptet Herbert Schimansky, ehemals vorsitzender Richter des XI. Zivilsenats am Bundesgerichtshof. Aber nirgendwo finde ich ein diesbezügliches, rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes. Wer eines kennt, nenne es mir bitte mit Angabe des Urteilsdatums und des Aktenzeichens. Dafür schon jetzt vielen Dank! _________________ Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. ist ein staatlich anerkannter, gemeinnützig tätiger Verbraucher-schutzverband. Er arbeitet mit 30 bankrechtserfahrenen Kanzleien in Deutschland zusammen und hat bundesweit derzeit 500 Mitglieder.
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