Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Berechnung des Zeitwertes
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Berechnung des Zeitwertes

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mayr71
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 128
Wohnort: Region Mainz / Alzey

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 10:17    Titel: Berechnung des Zeitwertes Antworten mit Zitat

Wie berechnet sich der Zeitwert, wenn es keine "Schwacke-Listen" o.ä. gibt?

Und

Gibt es eine Regelung, dass der Zeitwert mindestens 30 % des Neuwertes beträgt, da das Objekt ja einen Nutzwert hat?

Gibt es hier unterschiedliche Sätz je nachdem um welches Wirtschaftsgut es sich handelt (also Mobiliar, Automobil, Immobilie, etc)?


Danke für Ihre Kommentare.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich ja.

massive gebäudeteile verlieren langsamer an wert als z.b. schnellebige elektronikartikel (gerade in der unterhaltungselektronik kommt dazu, dass nachfolgemodelle meist bessere ausstattung/bessere leistung bieten für den gleichen preis, das drückt natürlich umso mehr den zeitwert).

bei teppichen rechnet man so (je nach qualität) ungefähr 10 jahre, bis der wert "abgeschrieben" ist.

usw...

letztendlich gibt es aber für alles nen sachverständigen, wenn man es ganz genau wissen muss.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 12:58    Titel: Re: Berechnung des Zeitwertes Antworten mit Zitat

Mayr71 hat folgendes geschrieben::

Gibt es eine Regelung, dass der Zeitwert mindestens 30 % des Neuwertes beträgt, da das Objekt ja einen Nutzwert hat?



von einer solchen Regelung hab ich noch nie gehört. Auch für Sachen, die noch täglich genutzt werden, kann der Zeitwert nahe bei Null liegen (ich denk da jetzt z.B. an die Schuhe von meinem Opa, aber es gibt da sicher noch mehr Beispiele...)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.