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Privathaftpflicht und geliehene Autos

 
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user74
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 00:56    Titel: Privathaftpflicht und geliehene Autos Antworten mit Zitat

Hallo!

Mich beschäftigt seit geraumer Zeit eine Frage: Bin kürzlich mit meinem Freund zusammen gezogen und wir besitzen jeder ein eigenes Auto, doch wenn es einmal "klemmt", leihen wir uns unsere Fahrzeuge auch gegenseitig aus. Was passiert, wenn er oder ich das Auto des anderen beschädigen? Ist das ein Fall für Pkw-Haftpflicht oder Haftpflicht? Oder müssen wir zusätzliche Versicherungen abschließen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 06:12    Titel: Re: Privathaftpflicht und geliehene Autos Antworten mit Zitat

user74 hat folgendes geschrieben::
Ist das ein Fall für Pkw-Haftpflicht oder Haftpflicht? Oder müssen wir zusätzliche Versicherungen abschließen?

Solche Schäden sind nur ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung schließt üblicherweise Schäden unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen, Schäden an geliehenen Sachen sowie Schäden von in einer eheänlichen Gemeinschaft bzw. in einem Haushalt lebenden Personen untereinander aus. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden, die mit Ihren Fahrzeugen gegenüber Dritten verursacht werden.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mal davon aus, dass hier überhaupt kein Schaden übernommen wird. Vermutlich ist bei beiden Kfz-Versicherungen der Partner nicht als Mitnutzer angegeben. Und das könnte zu Schwierigkeiten führen. Denn dafür erhält man ja in der Regel auch einen Alleinfahrer-Rabatt.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Ich gehe mal davon aus, dass hier überhaupt kein Schaden übernommen wird. Vermutlich ist bei beiden Kfz-Versicherungen der Partner nicht als Mitnutzer angegeben. Und das könnte zu Schwierigkeiten führen. Denn dafür erhält man ja in der Regel auch einen Alleinfahrer-Rabatt.


Und woher wissen Sie, dass ein Alleinfahrer-Rabatt in dem Vertrag vereinbart ist? Und selbst dann würden wenigstens die Haftpflichtschäden übernommen, egal wer das Fahrzeug fährt.

@user74: Es ist genauso, wie nebelhörnchen geschrieben hat.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Und woher wissen Sie, dass ein Alleinfahrer-Rabatt in dem Vertrag vereinbart ist?


Ich habe nie behauptet das ich es weiß, sondern das ich es vermute. Die Vermutung stützt sich darauf, dass beide erst kürzlich zusammen gezogen sind und sich augenscheinlich noch keine Gedanken um das Wechseln der Fahrzeuge gemacht haben. Wer lesen kann hat mehr vom Leben!
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
ihuehn hat folgendes geschrieben::
Und woher wissen Sie, dass ein Alleinfahrer-Rabatt in dem Vertrag vereinbart ist?


Ich habe nie behauptet das ich es weiß, sondern das ich es vermute. Die Vermutung stützt sich darauf, dass beide erst kürzlich zusammen gezogen sind und sich augenscheinlich noch keine Gedanken um das Wechseln der Fahrzeuge gemacht haben.


Es war nur trotzdem etwas aus dem Zusammenhang gerissen- meiner Meinung nach.

Zitat:
Wer lesen kann hat mehr vom Leben!


Zum Glück kann ich ja gut lesen Winken Nix für ungut.
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WM- ich war dabei!!
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