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Verfasst am: 16.10.05, 00:56 Titel: Privathaftpflicht und geliehene Autos
Hallo!
Mich beschäftigt seit geraumer Zeit eine Frage: Bin kürzlich mit meinem Freund zusammen gezogen und wir besitzen jeder ein eigenes Auto, doch wenn es einmal "klemmt", leihen wir uns unsere Fahrzeuge auch gegenseitig aus. Was passiert, wenn er oder ich das Auto des anderen beschädigen? Ist das ein Fall für Pkw-Haftpflicht oder Haftpflicht? Oder müssen wir zusätzliche Versicherungen abschließen?
Verfasst am: 16.10.05, 06:12 Titel: Re: Privathaftpflicht und geliehene Autos
user74 hat folgendes geschrieben::
Ist das ein Fall für Pkw-Haftpflicht oder Haftpflicht? Oder müssen wir zusätzliche Versicherungen abschließen?
Solche Schäden sind nur ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung schließt üblicherweise Schäden unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen, Schäden an geliehenen Sachen sowie Schäden von in einer eheänlichen Gemeinschaft bzw. in einem Haushalt lebenden Personen untereinander aus. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden, die mit Ihren Fahrzeugen gegenüber Dritten verursacht werden.
Ich gehe mal davon aus, dass hier überhaupt kein Schaden übernommen wird. Vermutlich ist bei beiden Kfz-Versicherungen der Partner nicht als Mitnutzer angegeben. Und das könnte zu Schwierigkeiten führen. Denn dafür erhält man ja in der Regel auch einen Alleinfahrer-Rabatt.
Ich gehe mal davon aus, dass hier überhaupt kein Schaden übernommen wird. Vermutlich ist bei beiden Kfz-Versicherungen der Partner nicht als Mitnutzer angegeben. Und das könnte zu Schwierigkeiten führen. Denn dafür erhält man ja in der Regel auch einen Alleinfahrer-Rabatt.
Und woher wissen Sie, dass ein Alleinfahrer-Rabatt in dem Vertrag vereinbart ist? Und selbst dann würden wenigstens die Haftpflichtschäden übernommen, egal wer das Fahrzeug fährt.
@user74: Es ist genauso, wie nebelhörnchen geschrieben hat. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Und woher wissen Sie, dass ein Alleinfahrer-Rabatt in dem Vertrag vereinbart ist?
Ich habe nie behauptet das ich es weiß, sondern das ich es vermute. Die Vermutung stützt sich darauf, dass beide erst kürzlich zusammen gezogen sind und sich augenscheinlich noch keine Gedanken um das Wechseln der Fahrzeuge gemacht haben. Wer lesen kann hat mehr vom Leben!
Und woher wissen Sie, dass ein Alleinfahrer-Rabatt in dem Vertrag vereinbart ist?
Ich habe nie behauptet das ich es weiß, sondern das ich es vermute. Die Vermutung stützt sich darauf, dass beide erst kürzlich zusammen gezogen sind und sich augenscheinlich noch keine Gedanken um das Wechseln der Fahrzeuge gemacht haben.
Es war nur trotzdem etwas aus dem Zusammenhang gerissen- meiner Meinung nach.
Zitat:
Wer lesen kann hat mehr vom Leben!
Zum Glück kann ich ja gut lesen Nix für ungut. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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