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Anzeige wie lange bis man Bescheid bekommt?

 
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süsse
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 15:07    Titel: Anzeige wie lange bis man Bescheid bekommt? Antworten mit Zitat

Hallo! Habe mal eine Frage,wenn Person A eine Anzeige macht,wie lange dauert es bis Person B die Anzeige bekommt?Muß vor einer Gerichtsverhandlung grundsätzlich eine Anzeige bei der Polizei erfolgen oder kann man auch gleich zum Gericht gehen?Wie lange würde es dann dauern bis man vom Gericht Bescheid bekommt?


LG Süsse
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeigen gibt man bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft auf. Ein Gericht kann damit nichts anfangen.

Wie lange es dauert, bis der Angezeigte darüber informiert/angehört wird, ist eine Frage des Einzelfalls(Art des Vorwurfs, nötige Ermittlungen im Vorfeld und nicht zuletzt auch momentane Auslastung der zuständigen Behörde).
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es bei der Art des Vorwurfs um Beleidigung o.ä. geht *hellsehe*, wird es vermutlich nicht länger als einen Monat dauern bis man von der Polizei z.B. eine Einladung bekommt um eine Aussage zu machen (das Erscheinen bei der Polizei ist freiwillig). Es kann natürlich länger dauern, wenn man schwer zu ermitteln ist, z.B. bei Beleidigung über das Internet *hellsehe*.
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süsse
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten.Martin hast hell gesehen,grins

LG Süsse
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süsse
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Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo! Schwer zu ermitteln,wäre Person A nicht,da der Internetanbieter ja die gesamte Anschrift hat.Dann wäre also eine Anzeige ungefähr innerhalb von 4 Wochen im Briefkasten.


LG Süsse
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mal angenommen, du hättest jemanden im einen Forum beleidigt. Damit das verfolgt werden kann, braucht man eine IP-Adresse, die der Betreiber vielleicht nicht ohne gerichtliche Anordnung herausgibt, wenn er sie denn überhaupt speichert (ist nicht vorgeschrieben!). Damit kann man vom Internetprovider die Anschrift erhalten, das ist allerdings ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und deswegen schreibt der §100g STPO dafür vor, dass eine solche Maßnahme zuvor durch einen Richter geprüft und angeordnet werden muss.
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