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Wer hat es gekauft???

 
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SebastianL.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 20:02    Titel: Wer hat es gekauft??? Antworten mit Zitat

Hallo!!
Ich habe eine Frage:
Ein Freund von mir hat eine sammelbestellung gemacht für einen Gegenstand und meine damalige Freundin hat dabei mitgemacht und auch mitbestellt. Da sie damals Geldprobleme hatte habe ich Ihr das Geld bei meinem Freund ausgelegt und ihr dann den Gegenstand übergeben.
Nun, nach einem Monat warte ich immernoch auf mein Geld und meine Ex-Freundin sagt mir, ich hätte den Gegenstand gekauft und würde nur dies wiederbekommen und nicht das Geld, da ich es Ihr ausgelegt habe.
Wie ist es nun, war ich der Käufer, oder war sie es???

Gruß sebastian
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist durch Auslegung des wahren Willens der Parteien zu ermitteln.

Es wird aber schwierig, wenn Sie selbst es nicht wissen.
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JonSnow
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Hinblick auf die Sammelbestellung war Ihr Freund Käufer, sofern er dem Verkäufer gegenüber nicht deutlich gemacht hat, dass er (auch) im Namen weiterer Personen handelt (§ 164 Abs.2 BGB).

Für die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes haben ist dies allerdings nicht entscheidend. Entscheidend dafür ist nur die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrer Freundin. Da sie anscheinend das Geld nur verleihen und nicht verschenken wollten, haben sie grundsätzlich auch einen Anspruch auf Rückgewähr dieses Geldes. Wenn Ihre Ex-Freundin Ihnen stattdessen den erworbenen Artikel geben möchte haben Sie die Wahl, ob Sie diesen anstelle des Geldes annehmen oder nicht.

Das ist selbstverständlich nur meinen eigene Ansicht. Im Zweifelsfall (besonders wenn es um größere Beträge geht) sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
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HarryLeBlanc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 291

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Unter der Vorraussetzung das JonSnow's Ansichten korrekt sind würde ich zur Ex gehen, ihr dies, auch wenn sie sicherlich widersprechen wird so feststellen.
Um den Gegenstand bitten um eine Schätzung von nem Pfandladen (o.ä.) einzuholen, ihr in größter Naivität bitten das Ding verkaufen zu können weil es so wertvoll ist.

Nun ja, funktioniert sicherlich nur wenn Sie noch jung und naiv ist.

Aber mal ein nicht juristischer Lösungsweg Winken
_________________
Greetz
"Das (männliche) y-Gen ist ein unvollständiges (weibliches) x-Gen, [...]. [...]. Mann sein heißt, kaputt sein; Männlichkeit ist eine Mangelkrankheit, und Männer sind seelische Krüppel." Valerie Solanas
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