Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - BAFÖG nach der Lehre?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

BAFÖG nach der Lehre?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
gallstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 10:59    Titel: BAFÖG nach der Lehre? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an Azubi (A) hat nach dem abitur seinen Zivi gemacht und danach seine 3 Jährige Ausbildung. Danach möchte er studieren, seine Eltern sind aber nicht in der Lage ihn zu unterstützen (liegen aber knapp über dem betrag welcher zumind. BAB ausgeschlossen hat)

meine Frage ist nun kann A auf ein elternunabhängiges BAFÖG hoffen?
oder gibt es noch andere wege sich finanziell während des Studiums überwasser zu halten?

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lyrisches_Ich
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, gallstone!

Ich mache gerade eine Ausbildung, in der jeder zweite Lehrer einem schön brav eintrichtert, dass es nach der Ausbildung im Falle eines Studiums elternunabhängiges BaföG geben würde. Auf einer Seite bzgl. BaföG (ich glaube bafoeg-rechner.de) habe ich jedoch gelesen, dass das nicht zutrifft - da stand, dass man eine bestimmte Zeitspanne gearbeitet haben müsse und Ausbildungszeit darauf nicht angerechnet werden würde. An vielen Stellen widersprechen sich die gegebenen Informationen dort aber auch Winken

Von daher, einfach mal zum BaföG-Amt und schlau machen. Kannst mir dann auch gerne Bescheid sagen Smilie

Ganz interessant war es auch, was mein Don Chefus mal nebenbei erwähnt hat: Da ich eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mache und danach Jura studieren will, könnte man es so einfädeln, dass Ausbildung und Studium durch den thematischen Zusammenhang irgendwie - wie eine Ausbildung zählen (o.ä.) Dann müssten meine Eltern mir nämlich nicht nur meine Erstausbildung, sondern auch mein Studium finanzieren.

Das ist auch ein Punkt, der einen eigentlich zuversichtlich stimmen sollte: Eltern müssen einem doch nur die Erstausbildung finanzieren, oder? Von daher wäre elternunabhängiges BaföG nach der Ausbildung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig...

In diesem Sinne, viel Erfolg...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gallstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

danke für deine antwort!

sicher wird immer wieder erzählt, das die eltern nur das erste finanzieren, habe aber mal bei bafög amt angerufen, und die sagten mir, das ich zwar anrecht auf bafög habe, aber meine letern dann mit reinzählen, d.h. elternabhängig

ich probiers jez aber mal so das ich mein firma frage ob die mich unterstützen!

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
motoele
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei nem Bekannten war es selbige Situation.

Abi, Zivi, 3 Jahre Ausbildung zum Indiustriekaufmann, 2 Monate arbeitslos und dan Studienbegin.

Er bekommt elternunabhägiges Bafög, ich glaube die wartezeit ist erfüllt, wenn man sich nachweislich 3 Jahre lang aus eigener Kraft versorgt hat. Und die Ausbildung wird mit gezählt. Er hatte natürlich auch während der gesammten Ausbildung eine eigene Wohnung und dies jetzt immernoch. Ob das was damit zu tun hat weiss ich nicht.

Wenn die eltern in die Berechnung einfliessen würden, dann würde er nix bekommen, da beide sehr wohlhabend sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gallstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

ach echt! würde mich wundern, denn eigentlich ist die regelung, elternunabhängiges bafög gibts dann, wenn man 3 jahre ausbildung hatte+3 jahre berufserfahrung.

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Berufstätigkeit ist auch gesetzlich festgeschrieben. Alles andere ist Halbwissen bzw. Nichtwissen.

Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz: § 11 Abs. 3 Nr. 4 BaföG:

http://www.das-neue-bafoeg.de/gesetze_bafoeg_kap04_01.php


In der im Link beigefügten Verwaltungsanweisung ist schnell nachlesbar, was alles als 3 Jahre Berufstätigkeit zählt. Falle für viele "clevere" Azubis: verkürzte Ausbildungszeit von 2,5 Jahren + 3,5 Jahres Berufstätigkeit ist NICHT gleichwertig!!!


Es gibt aber noch andere Varianten, in denen elternunabhängig gefördert wird:

1. Man möchte Förderung für Abendgymnasium
2. Man hat 5 Jahre Berufstätigkeit
3. Man ist bereits 30 Jahre alt
4. s.o.


Anmerkung: unter die 5 Jahre von 2. fallen KEINE Ausbildungen!!! Also reine Arbeitstätigkeit, aber auch nur volle Ewerbstätigkeit.


Mfg vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
gallstone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

womit koennte das zusammenhängen, das ich bei dem http://bafoegrechner.de/ ein anderen wert bekommen als bei der offiziellen seite?

bei http://bafoegrechner.de/ wird auch nach miete gefragt beim öffentlichen nicht, koennte es damit zu tun haben (sind 100€) unterschied.

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Jurastudium, Aus- und Weiterbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.