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Verfasst am: 26.10.04, 08:55 Titel: Muss ich Inkassogebüren bezahlen ?
Hallo
Ich wurde am 30.09.04 bei der BVG rausgezogen, da ich keine Trägerkarte, jedoch eine gültige Monatskarte bei hatte. Vor zwei Tagen erhielt ich ein Brief einer Inkasso Firma, die mich aufforderte, 74,00 Euro sofort zu bezahlen. Der Brief war vom 20.10.04.
Das sind 20 Tage!!! Und da bekomme ich schon ein Inkassoverfahren an den Hals gehängt!
Die 74 Euro setzen sich aus 40 Euro Bußgeld der BVG und 34 Euro Inkassogebühren zusammen. Gestern war ich bei der zuständigen Dienststelle. Die boten mir an, 13,50 Euro zu zahlen!?! Warum auch immer... ich habe eine Ermäßigung bekommen. Darin enthalten sind aber immernoch 5 Euro Inkassogebühren.
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet Inkassogebühren zu zahlen???
Verfasst am: 26.10.04, 09:37 Titel: Re: Muss ich Inkassogebüren bezahlen ?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet Inkassogebühren zu zahlen???
ja
oh... na dann werde ich die mal sofort ausgleichen...
Haste nicht mal einen Paragrafen, oder irgendetwas wo ich selbst nachschlagen kann? Dein 'Ja' hilft mir wirklich nur sehr bedingt weiter
Naja kommt drauf an.Zu Inkassogebühren gibt es massenhaft Rechtsprechung.
Ob sich weitere Recherche bei der geringen Summe und der Höhe der Ermäßigung lohnt?
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