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Jemand hat seine Unfallversicherung gekündigt und keine neue abgeschlossen. Kurz vor Ablauf der Versicherung erleidet er einen Unfall, welcher einen Krankenhausaufenthalt zur Folge hat und zwar über den Ablauftermin hinaus.
Die Frage: Hat er Anspruch auf das versicherte Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes und auf das anschließende Genesungsgeld? Die Gelder würden ja auch für Tage gezahlt werden, an denen der Vertrag aufgrund Kündigung nicht mehr bestand.
Vielen Dank im voraus.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
ja, denn der unfall (der "versicherungsfall") ereignete sich ja noch während der vertragslaufzeit _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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