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Platinumpony noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.10.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.10.05, 09:43 Titel: 3 Jahre keinen Vereinsbeitrag abgebucht, jetzt rückwirkend? |
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Moin!
An sich erklärt sich meine Frage mit der Überschrift. Mein Reitverein in dem ich bin hat bei mir, wie auch bei allen anderen, 3 Jahre keine Gebühren abgebucht (also bei mir noch gar keine). Gewundert haben wir uns immer
Nun richtet der Verein ein Turnier aus und bucht das Geld für diese 3 Jahre ab. Ist zwar per Brief angekündigt, aber ohne Unterschrift, Ansprechpartner oder Telefonnummer.
Wir haben bisher weder eine Satzung gesehen, noch sind wir zu Mitgliederversammlungen eingeladen worden, noch wissen wir, wer der Geschäftsführende Vorstand ist.
Der Verein muss ja jetzt unheimlich reich sein, da es mindestens 30 Leute betrifft, bei denen insgesamt 4 Jahre abgebucht werden, bzw. die zur Überweiseung aufgefordert worden sind.
Ich hab die Abbuchung erstmal storniert, außerdem bin ich Student und habe nicht 'mal eben' knapp 400 Euro.
Darf ein Verein so etwas einfach? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 13.10.05, 09:54 Titel: Re: 3 Jahre keinen Vereinsbeitrag abgebucht, jetzt rückwirke |
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Platinumpony hat folgendes geschrieben:: | Ich hab die Abbuchung erstmal storniert, außerdem bin ich Student und habe nicht 'mal eben' knapp 400 Euro. |
Wieso das denn nicht? Der Verein hat Ihnen doch einen kostenlosen Kredit gegeben, also müsste das für den Mitgliedsbeitrag vorgesehene Geld doch noch auf Ihrem Konto vorhanden sein? Die ungerechtfertigte Rückgabe einer Lastschrift (die ja zudem auch noch schriftlich zuvor angekündigt wurde) kostet den Verein jetzt noch mal zwischen 5 und 15 Euro Bankgebühren, die werden Sie denen wahrscheinlich jetzt noch zusätzlich erstatten müssen.
Die einzigen, die durch die verspätete Abbuchung einen Vorteil haben, sind die Vereinsmitglieder, und die regen sich jetzt auch noch darüber auf? |
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Platinumpony noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.10.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.10.05, 11:29 Titel: |
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Nach einer Einschätzung meines Kontostandes ihrerseits hatte ich eigentlich nicht gefragt, sondern, ob es rechtens ist, dass der Verein nach Jahren die Gebühren abbucht. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 13.10.05, 11:36 Titel: |
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Platinumpony hat folgendes geschrieben:: | Nach einer Einschätzung meines Kontostandes ihrerseits hatte ich eigentlich nicht gefragt, sondern, ob es rechtens ist, dass der Verein nach Jahren die Gebühren abbucht. |
Ja, da die Forderung nach drei Jahren noch nicht verjährt ist. Aber das ging aus der ersten Antwort doch auch bereits hervor? |
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13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 13.10.05, 13:53 Titel: |
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Vereinsbeiträge verjähren nach altem Recht nach 4, nach neuem Recht (ab 01.01.2002) nach 3 Jahren. Insoweit ist die Forderung rechtens. Wenn nach den Vereinsvorschriften jährlich abgebucht wird, ist die Kassenführung allerdings als schlampig zu bezeichnen. _________________ MfG
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 13.10.05, 14:14 Titel: |
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fraglich wie da bei der JHV entlastet werden konnte ???
Da fehen die Beiträge doch bei jedem Abschluß. |
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13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 13.10.05, 14:17 Titel: |
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Auch Vereins- und Vorstandsarbeit ist eine Kunst und nicht so einfach... _________________ MfG
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Platinumpony noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.10.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.10.05, 15:15 Titel: |
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Danke für die Antworten. Meines Wissens gab es gar keine JHV, zumindest ist keiner den ich kenne jemals zu einer eingeladen worden und ich auch nicht. Ich war auch verwundert, weil man als Reitverein jährlich gewissen Gebühren an den Landesverband abgeben muß. Keine Ahnung, wer die bezahlt hat. Werd mich mal beim Amtsgericht über das Vereinsregister nach dem geschäftsführendem Vorstand erkundigen.... |
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13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 13.10.05, 15:18 Titel: |
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Womit sich dann die Frage nach der (Nicht-)Entlastung auch geklärt hat. Anscheinend kennt der dortige Vorstand die eigene Satzung nicht einmal richtig oder er ignoriert sie wissentlich. _________________ MfG
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Spezi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 912
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Verfasst am: 13.10.05, 17:15 Titel: |
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Vielleicht haben ja aber auch Versammlungen stattgefunden, nicht jede Satzung schreibt vor, dass die Einladung durch die Post erfolgen muß.
Spezi |
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Platinumpony noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.10.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 13.10.05, 18:32 Titel: |
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Aha! Mmh, möglich! Der Verein hat allerdings keine Hauptanlage, wo eventuell Aushänge gemacht werden könnten, o. Ä.. Naja, mal sehen wies weiter geht.... |
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13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 13.10.05, 18:52 Titel: |
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Die Art der Einladung muss sich zwingend aus der Satzung ergeben. Es ist zudem Aufgabe des Einberufungsorgans, dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder eingeladen werden, da sonst auf der MV gefasste Beschlüsse nichtig bzw. anfechtbar sind. Also: Anhand der Satzung ermitteln, wie die MV einzuberufen ist. Die Satzung kann ebenfalls auf dem Amtsgericht eingesehen und ggf. gegen Erstattung der Kopiekosten abgelichtet werden. _________________ MfG
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 15.10.05, 15:03 Titel: |
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ich kann immer noch nicht verstehen wie hier eine Entlastung der Vorstandschaft zu stande ka m, wenn keine JHV war. Wenn der Verein gemeinnützig sein sollte, kann es da noch Probleme aus o.g. Gründen geben |
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13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 15.10.05, 15:42 Titel: |
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Wenn die Satzung, wie meist üblich, bestimmt, dass die MV für eine Entlastung des VS zuständig ist und es hat bislang keine MV stattgefunden, dann wird auch kaum eine wirksame Entlastung erteilt worden sein - durch wen denn auch?
Wenn die Vorschriften der Gemeinnützigkeit missachtet worden sind und die Gefahr besteht, dass diese entzogen wird, dann hilft auch keine Entlastung, weil diese steuerlich relevante Vergehen nicht abdeckt. Das hat der BFH entschieden. Kommt es also zur steuerlichen Haftung wegen Fehlverhaltens des VS, dann haftet der betreffende VS ggf. auch persönlich, ob er entlastet wurde oder nicht. _________________ MfG
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