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3 Jahre keinen Vereinsbeitrag abgebucht, jetzt rückwirkend?

 
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Platinumpony
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:43    Titel: 3 Jahre keinen Vereinsbeitrag abgebucht, jetzt rückwirkend? Antworten mit Zitat

Moin!

An sich erklärt sich meine Frage mit der Überschrift. Mein Reitverein in dem ich bin hat bei mir, wie auch bei allen anderen, 3 Jahre keine Gebühren abgebucht (also bei mir noch gar keine). Gewundert haben wir uns immer

Nun richtet der Verein ein Turnier aus und bucht das Geld für diese 3 Jahre ab. Ist zwar per Brief angekündigt, aber ohne Unterschrift, Ansprechpartner oder Telefonnummer.

Wir haben bisher weder eine Satzung gesehen, noch sind wir zu Mitgliederversammlungen eingeladen worden, noch wissen wir, wer der Geschäftsführende Vorstand ist.

Der Verein muss ja jetzt unheimlich reich sein, da es mindestens 30 Leute betrifft, bei denen insgesamt 4 Jahre abgebucht werden, bzw. die zur Überweiseung aufgefordert worden sind.

Ich hab die Abbuchung erstmal storniert, außerdem bin ich Student und habe nicht 'mal eben' knapp 400 Euro.

Darf ein Verein so etwas einfach? Frage
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 09:54    Titel: Re: 3 Jahre keinen Vereinsbeitrag abgebucht, jetzt rückwirke Antworten mit Zitat

Platinumpony hat folgendes geschrieben::
Ich hab die Abbuchung erstmal storniert, außerdem bin ich Student und habe nicht 'mal eben' knapp 400 Euro.

Wieso das denn nicht? Der Verein hat Ihnen doch einen kostenlosen Kredit gegeben, also müsste das für den Mitgliedsbeitrag vorgesehene Geld doch noch auf Ihrem Konto vorhanden sein? Die ungerechtfertigte Rückgabe einer Lastschrift (die ja zudem auch noch schriftlich zuvor angekündigt wurde) kostet den Verein jetzt noch mal zwischen 5 und 15 Euro Bankgebühren, die werden Sie denen wahrscheinlich jetzt noch zusätzlich erstatten müssen.
Die einzigen, die durch die verspätete Abbuchung einen Vorteil haben, sind die Vereinsmitglieder, und die regen sich jetzt auch noch darüber auf? Mit den Augen rollen
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Platinumpony
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Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nach einer Einschätzung meines Kontostandes ihrerseits hatte ich eigentlich nicht gefragt, sondern, ob es rechtens ist, dass der Verein nach Jahren die Gebühren abbucht.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Platinumpony hat folgendes geschrieben::
Nach einer Einschätzung meines Kontostandes ihrerseits hatte ich eigentlich nicht gefragt, sondern, ob es rechtens ist, dass der Verein nach Jahren die Gebühren abbucht.

Ja, da die Forderung nach drei Jahren noch nicht verjährt ist. Aber das ging aus der ersten Antwort doch auch bereits hervor?
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vereinsbeiträge verjähren nach altem Recht nach 4, nach neuem Recht (ab 01.01.2002) nach 3 Jahren. Insoweit ist die Forderung rechtens. Wenn nach den Vereinsvorschriften jährlich abgebucht wird, ist die Kassenführung allerdings als schlampig zu bezeichnen.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

fraglich wie da bei der JHV entlastet werden konnte ???
Da fehen die Beiträge doch bei jedem Abschluß.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Vereins- und Vorstandsarbeit ist eine Kunst und nicht so einfach...
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Platinumpony
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Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Meines Wissens gab es gar keine JHV, zumindest ist keiner den ich kenne jemals zu einer eingeladen worden und ich auch nicht. Ich war auch verwundert, weil man als Reitverein jährlich gewissen Gebühren an den Landesverband abgeben muß. Keine Ahnung, wer die bezahlt hat. Werd mich mal beim Amtsgericht über das Vereinsregister nach dem geschäftsführendem Vorstand erkundigen....
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Womit sich dann die Frage nach der (Nicht-)Entlastung auch geklärt hat. Anscheinend kennt der dortige Vorstand die eigene Satzung nicht einmal richtig oder er ignoriert sie wissentlich.
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht haben ja aber auch Versammlungen stattgefunden, nicht jede Satzung schreibt vor, dass die Einladung durch die Post erfolgen muß.
Spezi
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Platinumpony
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Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Aha! Mmh, möglich! Der Verein hat allerdings keine Hauptanlage, wo eventuell Aushänge gemacht werden könnten, o. Ä.. Naja, mal sehen wies weiter geht....
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Art der Einladung muss sich zwingend aus der Satzung ergeben. Es ist zudem Aufgabe des Einberufungsorgans, dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder eingeladen werden, da sonst auf der MV gefasste Beschlüsse nichtig bzw. anfechtbar sind. Also: Anhand der Satzung ermitteln, wie die MV einzuberufen ist. Die Satzung kann ebenfalls auf dem Amtsgericht eingesehen und ggf. gegen Erstattung der Kopiekosten abgelichtet werden.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann immer noch nicht verstehen wie hier eine Entlastung der Vorstandschaft zu stande ka m, wenn keine JHV war. Wenn der Verein gemeinnützig sein sollte, kann es da noch Probleme aus o.g. Gründen geben
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Satzung, wie meist üblich, bestimmt, dass die MV für eine Entlastung des VS zuständig ist und es hat bislang keine MV stattgefunden, dann wird auch kaum eine wirksame Entlastung erteilt worden sein - durch wen denn auch?

Wenn die Vorschriften der Gemeinnützigkeit missachtet worden sind und die Gefahr besteht, dass diese entzogen wird, dann hilft auch keine Entlastung, weil diese steuerlich relevante Vergehen nicht abdeckt. Das hat der BFH entschieden. Kommt es also zur steuerlichen Haftung wegen Fehlverhaltens des VS, dann haftet der betreffende VS ggf. auch persönlich, ob er entlastet wurde oder nicht.

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