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Verfasst am: 21.10.05, 10:13 Titel: Wasserschaden durch 2 Etagen! Welche Versicherung zahlt?
Hallo,
angenommen eine Person A wohnt in einer WG, in deren Badezimmer zwar ein Wasseranschluss für eine Waschmaschine vorhanden ist, jedoch keine Möglichkeit den Abwasserschlauch in einRohr oder ähnliches zu legen. Da dies die einzige Möglichkeit im Haus ist eine Waschmaschine anzuschließen, hat die WG den Wasseschlauch in die neben der Waschmaschine befindliche Badewanne gelegt.
Angenommen der Schlauch rutscht -trotz Befestigung- beim Schleudern aus der Badewanne. Es waren zwei Bewohner in der Wohnung, die den Schaden aber erst bemerkt haben, als der Mieter der darunter liegenden Wohung sich meldete, weil bei ihm Wasser aus der Wand tropfte. Mittlerweile ist auch die darunter liegende Wohnung betroffen, da es sich um einen Altbau handelt.
Ist es nun richtig den Schaden an die Haftpflichtversicherung weiterzugeben und wird diese den Schaden übernehmen??
Vielen Dank im Voraus,
Claudia Eichhof
Zuletzt bearbeitet von claudi_E am 21.10.05, 13:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
die gebäudeversicherung übernimmt die regulierung der schäden am gebäude.
evtl. vorhandene hausratversicherungen der geschädigten erstatten die schäden in den wohnungen der betroffenen zum neuwert.
besteht für einen oder beide betroffeen keine hausratversicherung, können sie sich auch an die haftpflichtversicherung des schadenverursachers wenden. die haftpflichtversicherung leistet aber nur schadenersatz zum zeitwert.
ggf. nehmen die hausratversicherer regreß beim "schadenverursacher" bzw. dessen haftpflichtversicherung.
melden sollten sie den schadenfall aber jetzt schonmal der haftpflichtversicherung.
so ist es der einfachste weg... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ich finde, daß für die bei den Anderen entstandenen Schäden nur die Haftpflicht des Verursachers zuständig ist, für dessen eigene Schäden seine Hausrat.
Warum sollte denn eigentlich die Gebäudeversicherung zuständig sein?
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Warum sollte denn eigentlich die Gebäudeversicherung zuständig sein?
ganz einfach, weil die Gebäudeversicherung Schäden zum Neuwert ersetzt, die Haftpflichtversicherung aber nur zum Zeitwert.
Außerdem gibts ein BGH-Urteil (kann das Aktenzeichen gerne nochmal raussuchen). wonach die Haftung des Mieters leicht fahrlässig verursachte Schäden entfällt, sofern dafür eine Gebäudeversicherung besteht und die Versicherugnsprämien hierfür als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Bundesgerichtshof
VIII ZR 28/04;
Verkündet am:
03.11.2004
mittlerweile hat ein OLG auch entschieden, das grundsätzlich die gebäudeversicherung für gebäudeschäden zuständig ist, unabhängig ob prämien auf die mieter umgelegt werden oder nicht. ob diese entscheidung dauerhaft bestand hat, bleibt abzuwarten. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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