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recht.de :: Thema anzeigen - Wasserschaden durch 2 Etagen! Welche Versicherung zahlt?
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Wasserschaden durch 2 Etagen! Welche Versicherung zahlt?

 
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claudi_E
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 10:13    Titel: Wasserschaden durch 2 Etagen! Welche Versicherung zahlt? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen eine Person A wohnt in einer WG, in deren Badezimmer zwar ein Wasseranschluss für eine Waschmaschine vorhanden ist, jedoch keine Möglichkeit den Abwasserschlauch in einRohr oder ähnliches zu legen. Da dies die einzige Möglichkeit im Haus ist eine Waschmaschine anzuschließen, hat die WG den Wasseschlauch in die neben der Waschmaschine befindliche Badewanne gelegt.
Angenommen der Schlauch rutscht -trotz Befestigung- beim Schleudern aus der Badewanne. Es waren zwei Bewohner in der Wohnung, die den Schaden aber erst bemerkt haben, als der Mieter der darunter liegenden Wohung sich meldete, weil bei ihm Wasser aus der Wand tropfte. Mittlerweile ist auch die darunter liegende Wohnung betroffen, da es sich um einen Altbau handelt.
Ist es nun richtig den Schaden an die Haftpflichtversicherung weiterzugeben und wird diese den Schaden übernehmen??

Vielen Dank im Voraus,

Claudia Eichhof


Zuletzt bearbeitet von claudi_E am 21.10.05, 13:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

die gebäudeversicherung übernimmt die regulierung der schäden am gebäude.

evtl. vorhandene hausratversicherungen der geschädigten erstatten die schäden in den wohnungen der betroffenen zum neuwert.
besteht für einen oder beide betroffeen keine hausratversicherung, können sie sich auch an die haftpflichtversicherung des schadenverursachers wenden. die haftpflichtversicherung leistet aber nur schadenersatz zum zeitwert.

ggf. nehmen die hausratversicherer regreß beim "schadenverursacher" bzw. dessen haftpflichtversicherung.

melden sollten sie den schadenfall aber jetzt schonmal der haftpflichtversicherung.

so ist es der einfachste weg...
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich finde, daß für die bei den Anderen entstandenen Schäden nur die Haftpflicht des Verursachers zuständig ist, für dessen eigene Schäden seine Hausrat.

Warum sollte denn eigentlich die Gebäudeversicherung zuständig sein?

MfG

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Warum sollte denn eigentlich die Gebäudeversicherung zuständig sein?



ganz einfach, weil die Gebäudeversicherung Schäden zum Neuwert ersetzt, die Haftpflichtversicherung aber nur zum Zeitwert.

Außerdem gibts ein BGH-Urteil (kann das Aktenzeichen gerne nochmal raussuchen). wonach die Haftung des Mieters leicht fahrlässig verursachte Schäden entfällt, sofern dafür eine Gebäudeversicherung besteht und die Versicherugnsprämien hierfür als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesgerichtshof
VIII ZR 28/04;
Verkündet am:
03.11.2004

mittlerweile hat ein OLG auch entschieden, das grundsätzlich die gebäudeversicherung für gebäudeschäden zuständig ist, unabhängig ob prämien auf die mieter umgelegt werden oder nicht. ob diese entscheidung dauerhaft bestand hat, bleibt abzuwarten.
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