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Wenn nach Immobielienverkauf Schulden bleiben...

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.05, 06:23    Titel: Wenn nach Immobielienverkauf Schulden bleiben... Antworten mit Zitat

Hallo an alle Mitglieder, Interessenten und Experten!

Folgende Frage (nicht für mich persönlich sondern für besorgte Grosseltern)

M und F trennen sich nach 10 J. Keine Kinder.Off. Scheidung in ein paar Wochen.

2000 kauf des Eigenheimes. Eigenkapital, Darlehen und Zinslosesdarlehen der Grosseltern -in diesem Fall 150.000,- DM!!

Das Eigenheim steht nun zum Verkauf u und laut Information gibt es schon Interessenten... Egal und wie auch immer nach dem Verkauf bleiben immer noch Schulden in höhe von 80.000,- Euro. Im Prinzip ist ja durch den Verkauf nur das Darlehen der Bank getilgt. Wie sieht es nun mit dem Darlehen der Grosseltern aus? M und F haben- laut Information- das Darlehen der Grosseltern beim Notar unterschrieben. Muss F jetzt die Hälfte davon an den Grosseltern von M zurückzahlen oder haftet nun M, weil es das Geld der Grosseltern ist? Die Grosseltern sind schon weit über 80 und machen sich auf Deutsch gesagt total verrückt und hätten doch gerne die 75.000,- DM für ihren Enkel zurück- Sie wären auch bereit es in Raten zurückzahlen zu lassen -

Für eventl. Antworten wären die alte Leute sehr Dankbar...

Gruss Cona
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ttom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn M und F gemeinsam den Darlehensvertrag mit den Großeltern gemacht haben, dann haften bei gesamtschuldnerisch. Dann könnten sich die Großeltern aussuchen, von wem sie denn gerne das Geld hätten. Je nachdem was im Vertrag steht, könnten M und F und die Großeltern ja auch vereinbart haben, dass z.B. M für 80% haftet und F für 20%. Ist also abhängig vom Vertrag. Ferner müsste man prüfen, wie die Großeltern sich das Darlehen haben absichern lassen. Eingetragene Grundschuld oder großes Indianerehrenwort;
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.05, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

ttom DANKE für die Antwort.

ich habe gerade mal nachgefragt und es wurde -laut Aussage- Folgendes vereinbart:

Von einen Antrag im Grundbuch ist denen nichts bekannt. Wohl dass F und M gemeinsam Schuldner sind und die Grosseltern Gläubiger..

Zitat der Oma: Dass der Enkel für die Hälfte haftet also für 75.000,- DM macht der Oma nichts aus, denn plausibel erklärt: er hat dann ja auch weniger Schulden..... nur hätten die wohl gerne die andere Hälfte zurück, was man auch verstehen kann, denn damit kann M ja wieder neu anfangen......Die Grosseltern haben es wohl - so wie ich es überblicken kann- als Erbschaft im Voraus gesehen..

Wie die G's mir vorhin mitteilten, meint F nun, dass sie nichts zurückzahlen muss.., aber dann sollte die 150.000,- DM dann wohl M zugeregnet werden oder, denn schliesslich stammt ja das Geld von seinen Grosseltern??? Vielleicht als Anfangskapital oder so?? Ich kenne mich da leider auch nicht aus..

mfrGr
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ttom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kommt F denn auf die Idee, nichts mehr zahlen zu müssen, wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben und gemeinsam Schuldner sind?
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.05, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

ttom hat folgendes geschrieben::
Wie kommt F denn auf die Idee, nichts mehr zahlen zu müssen, wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben und gemeinsam Schuldner sind?


Gute Frage, ich weiss es wirklich nicht.!!! ich habe ja hier nachgefragt, weil es mir alles auch etwas seltsam vorkommt, aber gut es gibt nichts was es nicht gibt und alte Leute sind eben alte Leute...Und ich möchte den Leuten gegenüber auch nichts -auch wenn zur Beruhigung- äussern, was im Nachhinein gar nicht stimmt..

Also muss F doch die Hälfte zurückbezahlen wenn ich es richtig verstehe?

mfrGr
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Da würden sich wohl noch einige andere Fragen ergeben!

Warum wurde die Immoblie nur so günsitg verkauft das gerade die Schulden der Bank gedeckt sind?

Wesshalb soll F den vollen Betrag zurückzahlen, hingegen M keinen Cent!

Wo bleibt Ihr die gleichbehandlung der Schuldner?

Ausserdem hat F nichts so kann man dort auch nichts holen und sollte dann ein gerichtliches Urteil erwirken das F zahlen muss, so muss M auch die hälfte tragen!
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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

[quote]Wesshalb soll F den vollen Betrag zurückzahlen, hingegen M keinen Cent! [/quote]

Wer hat denn gesagt, dass F alles zahlt und M nichts? Wir kennen die Vertragsgestaltung ja nicht.

[quote]Wo bleibt Ihr die gleichbehandlung der Schuldner? [/quote]

Bei mehreren Schuldner kann sich der Gläubiger denjenigen aussuchen, der wohl das meiste Geld hat. Ist hier aber wiederum abhängig von der Vertragsgestaltung. Ferner werden die Schuldner doch gleich behandelt. Jeder haftet für die Hälfte. M ist aber das Enkelkind und wenn hier die Großeltern sagen, die wollen vom Enkelkind das Geld nicht, dann wollen die es halt nicht. Die andere Hälfte müsste F dann zahlen.[/quote]
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

manfred123 hat folgendes geschrieben::
Da würden sich wohl noch einige andere Fragen ergeben!

Warum wurde die Immoblie nur so günsitg verkauft das gerade die Schulden der Bank gedeckt sind?

ich nehme an, dass das Lage bedingt ist. eine herrliche lage übrigens aber ein gottverlassenes nest...

Wesshalb soll F den vollen Betrag zurückzahlen, hingegen M keinen Cent!

F sollte ja nur die hälfte übernehmen und zwar 75tDM!!

Wo bleibt Ihr die gleichbehandlung der Schuldner?

also 150TDM :2=75TDM für jeden... besser lesen.

Ausserdem hat F nichts so kann man dort auch nichts holen und sollte dann ein gerichtliches Urteil erwirken das F zahlen muss, so muss M auch die hälfte tragen!

nein , dass hat sich f auch ausgedacht...sie braucht nichts zahlen, da sie nichts hat.....

übrigens die sache geht jetzt vor gericht..selbstverstänlich geht es hier um 75TE und die wird oma jetzt einklagen... von F 37.500 Euro und von M 37.500 Euro.. Danch bleibt es wohl oma und opi überlassen ob sie m die raten schenken oder??

Ob
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

ttom hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wesshalb soll F den vollen Betrag zurückzahlen, hingegen M keinen Cent!


Wer hat denn gesagt, dass F alles zahlt und M nichts? Wir kennen die Vertragsgestaltung ja nicht.

ttom ich habe ja schon geschrieben, dass die schulden -80te sich aus ? und 75te darlehen von G#s...

Zitat:
Wo bleibt Ihr die gleichbehandlung der Schuldner?


Bei mehreren Schuldner kann sich der Gläubiger denjenigen aussuchen, der wohl das meiste Geld hat. Ist hier aber wiederum abhängig von der Vertragsgestaltung. Ferner werden die Schuldner doch gleich behandelt. Jeder haftet für die Hälfte. M ist aber das Enkelkind und wenn hier die Großeltern sagen, die wollen vom Enkelkind das Geld nicht, dann wollen die es halt nicht. Die andere Hälfte müsste F dann zahlen.
[/quote]

genau ttom, die alte leutchen sind korrekt und wollen nur was ihnen zusteht...f hat nichts nein, aber m auch nicht...zitat oma: wenn sie das geld von f bekommt gibt sie es ihrem enkel, so hat er doch noch etwas vom erben....ich verstehe nicht warum G#s f das geld schenken sollte ...beiden wollten ein haus kaufen, beiden waren froh es als zinslosesdarlehen bekommen zu haben... beiden haben unterschrieben...

übrigens MANFRED es geht hier eben um die gleichbehandlung der schuldner.

150TDM : 2 = 37.500Euro...

f möchte fein raus und einfach nicht zahlen, m sollte dan aufs ganze erbe verzichten??? ausserdem wollte f ja jetzt die scheidung. schuldfrage existiert wohl nicht mehr bei einer scheidung, aber man muss ja auch die konzequenzen tragen..wenn f ein neues leben mit einem neuen partner beginnen möchte, soll sie doch, aber die schulden bringt sie dann eben mit ein...so sehe ich die sache dh das ist meine persönliche meinung..

ttom danke für die antworten...
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist wohl nicht einsehbar das dem Enkel die Schulden über 37500 Euro erlassen werden aber die Ehefrau die 37500 Euro nun zurückzahlen soll damit der Enkel ein Erbe bekommt!

Vor welchem Gericht soll das den durchgehen, wenn dem einen Schulden erlassen werden, bleiben nun sicherlich nur noch 37500 übrig allerdings können hierfür beide belangt werden und nicht nur einer aber da ja wie geschrieben keiner von beiden über Geld besitzt wird das woll nichts!

Ausserdem könnte F immer noch auf einen Vergleich besehen in dem die 37500 aufgeteilt werden je zur hälfte! Da ja bekannt ist M braucht seinen Forderungen nicht nach zu kommen!

Haftbar sind immer beide zugleichen teilen egal wieviel noch zu zahlen ist!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

manfred123 hat folgendes geschrieben::
Es ist wohl nicht einsehbar das dem Enkel die Schulden über 37500 Euro erlassen werden aber die Ehefrau die 37500 Euro nun zurückzahlen soll damit der Enkel ein Erbe bekommt!

Vor welchem Gericht soll das den durchgehen, wenn dem einen Schulden erlassen werden, bleiben nun sicherlich nur noch 37500 übrig allerdings können hierfür beide belangt werden und nicht nur einer aber da ja wie geschrieben keiner von beiden über Geld besitzt wird das woll nichts!

Ausserdem könnte F immer noch auf einen Vergleich besehen in dem die 37500 aufgeteilt werden je zur hälfte! Da ja bekannt ist M braucht seinen Forderungen nicht nach zu kommen!

Haftbar sind immer beide zugleichen teilen egal wieviel noch zu zahlen ist!


es sind noch mal!!!!!!! 80TE zusammengesetzt aus ? und 150TE darlehenvon G!!! f 37.500E m 37.500E so!! genau geteilt verstehst du????????

selbstverständlich geht das, denn egal und wie auch immer...wenn die das geld bei der bank aufgenommen hätten, müssten sie es -meines erachtens nach- auch zurückbezahlen!!! und ausserdem verdienen beiden gutes geld!!

ich habe erfahren, dass G#s -heute morgen- (auf empfehlung des anwalts )"proforma" schriftlich vereinbart haben, dass der enkel die 37.500E in raten an G#s zurückbezahlt. Die anderen 37.500E wird nun von f eingeklagt... Ob omi tatsächlich die 37.500 vom enkel annimt ist omi's sache...

manfred was machst du beruflich?? oder hast du vielleicht schlechte erfahrungen gemacht?
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korbinian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben, und nichts anderes vereinbart ist
haften beide gesamtschuldnerisch.

Die Gläubiger ( hier Großeltern ) können somit von jedem einzeln den gesamten Betrag
zurückfordern. Das Darlehen muss allerdings zur Zahlung fällig sein. Welche Vereinbarungen über die Rückzahlung wurde denn getroffen?

In welcher Höhe eine Zahlungsklage und gegen welchen der beiden Schuldner nach Fälligkeit erhoben wird bleibt den Gläubigern ( Großeltern ) überlassen.

Wenn die Großeltern gegen den Enkel das Darlehen nicht zurückfordern und keinen Titel erwirken wollen ist das ihre Entscheidung, ebenso welchen Betrag sie gegen F geltend machen.

Nochmal, beide haften in der Regel jeweils für den ganzen Betrag und es ist dem Gläubiger überlassen welchen Betrag er gegen wen geltend macht.


Winken der es auch abends nicht lssen kann - neu hier
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="korbinian"

Hallo Korbian,

die Nachbarn haben es insofern ich erfahren habe, einen Anwalt übergeben. Tatsächlich haften beiden gesamtschuldnerisch...

]Wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben, und nichts anderes vereinbart ist
haften beide gesamtschuldnerisch.

Die Gläubiger ( hier Großeltern ) können somit von jedem einzeln den gesamten Betragzurückfordern. Das Darlehen muss allerdings zur Zahlung fällig sein. Welche Vereinbarungen über die Rückzahlung wurde denn getroffen


Bzgl Rückzahlung habe ich Folgendes gelesen: Der Enkel hätte - wie üblich hier auf dem Lande- Vorkaufsrecht - möchte aber nicht davon gebrauch machen - falls der Enkel vor der Ehefrau versterben würde, sollte die Ehefrau die Summe -also 150.TDM- mit dreimonatiger Kündigungsfrist an den Gläübiger zurückzahlen...

In welcher Höhe eine Zahlungsklage und gegen welchen der beiden Schuldner nach Fälligkeit erhoben wird bleibt den Gläubigern ( Großeltern ) überlassen.

Wenn die Großeltern gegen den Enkel das Darlehen nicht zurückfordern und keinen Titel erwirken wollen ist das ihre Entscheidung, ebenso welchen Betrag sie gegen F geltend machen.

Nochmal, beide haften in der Regel jeweils für den ganzen Betrag und es ist dem Gläubiger überlassen welchen Betrag er gegen wen geltend macht.

Dankeschön, werde es ausdrucken und weiterleiten Lachen


Winken der es auch abends nicht lssen kann - neu hier[/quote]
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