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Rechtliche Lage von Gemeinschaftsangeln (Tierschutzgesetz)

 
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chris.mos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 08:32    Titel: Rechtliche Lage von Gemeinschaftsangeln (Tierschutzgesetz) Antworten mit Zitat

Hallo mal ne Frage aus dem Angelsport,Wir möchten ein Gemeinschaftsangeln veranstalten
mit max.40 Teilnehmern ,wir sind kein Verein !Da wir aber alle nicht die Fische abschlagen(töten)wollen ist jetzt meine Frage wie es rein rechtlich gesehen mit Hälterung von Fisch aussieht .Welche Behörden müssen dabei informiert werden bzw. eine Genehmigung erteilen,wäre toll wenn da einer was zu sagen könnte danke im vorraus
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Kimy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Haben alle 40 Personen einen Sportfischerschein?

Wenn nein, dann könnt ihr eh nur in einem privaten Gewässer (Weiher) angeln.

Dort bezahlt jeder seinen Tagesschein, und hat sich an die Reglen des Besitzers der Anlage zu halten.

Haben alle einen Sportfischerschein, dann könnt ihr euch einen Verein suchen ,der Tagesscheine aussteltt. Was allerdings nicht so einfach ist, viele Vereine, die Angelstrecken gepachtet haben achten sehr auf den Bestandsschutz und stellen nicht endlos viele Tagesscheine aus.
Vom ausstellenden Verein bekommt ihr die Infos über Schonmaße, Schutzgebiete, usw.
Dort fragt ihr nach wegen des Hälterns.

Mit Behörden habt ihr da weniger zu tun.
Jede Angelstrecke und jder Weiher ist von irgendeinem Verein oder Instutition gepachtet. Diese haben Satzungen.
Entweder verkaufen die euch 40 Tagesscheine (Sportfischerschein Vorraussetzung) und hältern ist bis zu einer bestimmten Fischgröße und Zeit in gesetzlich vorgeschrieben großen Setzkeschern erlaubt oder eben nicht.
Die Anzahl der Fische die gefangen werden dürfen sind ebenso festgelegt. Alles was nicht maßig ist, muss ehr zurückgesetzt werden.

Ob die maßigen und nicht geschonten Fische zurückgesetzt werden dürfen oder nicht, müsst ihr beim Tagesschein ausstellenden Verein erfragen.

So lautete die Auskunft eines Anglers in meiner Familie. Ich selbst angle aber nicht, sondern kann nur dessen Meinung wiedergeben.
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chris.mos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

1.Alle haben einen Schein !
2..Wo und wie man an Karten kommt ist auch klar!
3.Es ghet mir darum welche bedingungen erfüllt werden müssen damit wir diesen Raubfischcup ausrichten können ?
4.Das hat nichts mit den Vereinen zu tun,sondern es geht darum die Fische müssen ja gehältert werden um dann am ende des Cups gewogen werden zu können ,da es aber wenig Sinn macht alle Fische abzuschlagen (töten),möchte wir die Fische nach dme Wiegen wieder in die Freiheit entlassen.

Das ist unser Problem
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Kimy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
.Das hat nichts mit den Vereinen zu tun,sondern es geht darum die Fische müssen ja gehältert werden um dann am ende des Cups gewogen werden zu können ,da es aber wenig Sinn macht alle Fische abzuschlagen (töten),möchte wir die Fische nach dme Wiegen wieder in die Freiheit entlassen.


Wieso hat das nichts mit den Vereinen zu tun?
Irgendjemand (vermutlich ein Verein) stellt euch die Tagesscheine aus. Und an deren Satzung seit ihr gebunden. Ganz einfach. Entweder sie erlauben es oder sie erlauben es nicht. Ihr müsst dort anfragen.
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