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Verfasst am: 15.10.05, 14:53 Titel: Haftpflicht des Unfallverursachers zahlt nicht alles
Hallo,
Ich hatte vor ca. 1 Monat einen Unfall, bei dem mir ein Pkw von hinten auf mein Fahrrad fuhr. Das Rad hatt laut Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden, da der Rahmen verzogen ist,das Hinter und Vorderad eine Acht hatt und einige Anbauteile zerstört wurden. Die Reperatur von all dem kostet laut Fahrradgeschäft bei dem ich das Gutachten in Auftrag gab 420 €. Der Neupreis des Rades das jetzt fast 1 jahr alt ist, lag bei 320 €.
Nun möchte allerdings die KFZ Haftpflicht des Unfallverursachers nur 200 € für das Rad bezahlen. Bei den 200 € handelt es sich laut Vericherung um den Zeitwert des Rades, der Anhand einer Schwacke-Tabelle berechnet wird.
Gehe ich recht in der Annahme, das ich das Recht habe das Fahrrad in dem Zustand wieder hestellen zu können, wie es vor dem Unfall war? Deshalb denke ich, das die Versicherung die Reperatur in Höhe der 420 € bezahlen müsste, oder wenigstens den Neuwert des Rades.
nein, im rahmen des haftpflichtrechtes gibt es immer nur zeitwertersatz.
Zitat:
§ 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
...
der zustand vor eintritt des unfalles war ein gebrauchtes rad, bzw. dessen wert. bei einem neupreis von 320 € scheint der zeitwert von 200 € nach einem jahr ok zu sein...
die reparatur in höhe von 420 € steht natürlich ganz ausser frage, da teurer als der neupreis des rades.. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 15.10.05, 15:07 Titel: Re: Haftpflicht des Unfallverursachers zahlt nicht alles
Seniorenzivi hat folgendes geschrieben::
Gehe ich recht in der Annahme, das ich das Recht habe das Fahrrad in dem Zustand wieder hestellen zu können, wie es vor dem Unfall war? Deshalb denke ich, das die Versicherung die Reperatur in Höhe der 420 € bezahlen müsste, oder wenigstens den Neuwert des Rades.
Nö, diese Annahme ist nicht richtig. Ersatzwert ist der Reparaturpreis, maximal aber der Wiederbeschaffungswert für eine gleichwertige gerbrauchte Sache. Man kann sich natürlich darum streiten, ob es für 200 EUR tatsächlich ein gleichartiges gebrauchtes Fahrrad gibt, oder ob man 220 EUR oder villeicht 250 EUR ausgeben müsste, aber viel mehr wird dabei nicht rauskommen.
Es ist eben ein "wirtschaftlicher Totalschaden", wie er bei gebrauchten Autos so ähnlich auch oft vorkommt. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
§ 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
...
Ich würde das aber so auffassen:
Die versicherung hatt nun die Aufgabe mein Rad wieder so herzustellen wie es vor dem Unfall war. Das bedeutet: ohne jeglichen Schaden. Und die Reperatur des Schaden kostet 420 €....
Wenn ich nun weiter lese:
Zitat:
§ 249 BGB
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der Satz 1 erforderliche geldbetrag die Umatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tasächlich angefallen ist.
Wenn ich das jetzt richtig auffasse muss eigentlich die Versicherung ja die Reperaturkosten bezahlen.
ja, es gibt aber halt nur maximal den zeitwert...
das rad ja nunmal nicht mehr 420€ wert.
anders: unfall mit pkw. der pkw ist totalschaden und ist ein jahr alt und hat 30.000 € gekostet. sie bekommen weder 42.000 € reparaturkosten, noch 30.000 € für ein neues auto, sondern nur den wert des 1 jahr alten pkw...
und so ist es praktisch bei allen gegenständen die einem verschleiß, wertverfall oder einer abnutzung unterliegen...
Zitat:
§ 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
...
der umstand vor schadeneintrittt war ein gebrauchtes rad im wert von wahrscheinlich etwa 200 €, nicht mehr und nicht weniger. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
der zustand vor eintritt des unfalles war ein gebrauchtes rad, bzw. dessen wert. bei einem neupreis von 320 € scheint der zeitwert von 200 € nach einem jahr ok zu sein...
Naja, ein durchschnittlicher PKW zum Beispiel benötigt rd. 3 Jahre, um einen Wertverlust von über 30% zu erleiden. Der hier vorgenommene Abzug der Haftpflichtversicherung suggeriert, daß das Fahrrad ohnehin nur eine Gesamtnutzungsdauer von 3 Jahren gehabt hätte!?
ein durchschnittlicher PKW zum Beispiel benötigt rd. 3 Jahre, um einen Wertverlust von über 30% zu erleiden
na, das auto zeigen sie mir mal...
Zitat:
Der durchschnittliche Wertverlust über alle Pkw-Klassen hinweg beträgt bei einer Jahresfahrleistung von 15 000 Kilometern im ersten Jahr nach der Neuzulassung 24,2 Prozent...
Zitat:
...dass es unter dem Blickwinkel Wertverlust am günstigsten ist, den (vom Anschaffungspreis) teuren Audi zu kaufen. Der hat aber, so die Auswertungen der Marktbeobachter Eurotax Schwacke, nicht nur den prozentual niedrigsten Wertverlust dieser Klasse (31,5 Prozent nach drei Jahren).
Zitat:
C-Klasse büßt sieben Prozentpunkte ein
Nach der Prognose von Verelli wird zum Beispiel eine Xyz C-Klasse mit Diesel-Filter nach 36 Monaten einen Restwert von 67 Prozent haben, ohne Filter nur noch von 60 Prozent.
etc, etc...
man kann es vielleicht auch so veranschaulichen: was würden sie für ein 1 jahr altes, gebrauchtes rad bezahlen wenn sie sich so eines zulegen möchten? 320€? 420€? oder eher irgendwas in richtung 200 €?
ob die 200 € hier ok sind, das steht ja auch schon weiter oben, läßt sich hier nicht abschliessend klären. aber ein anspruch auf 320 oder gar 420 € besteht deffinitiv nicht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Da ich enbenfalls noch Aktiv im Radverein Radrennen fahren und ich somit mit einigen zusamentreffe, die schon änhliches erlebt haben kann ich folgend sagen/beweißen.
Wie ein Mitglied des Radvereins sagte hatt er noch nie etwas von einer Schwacke Liste für Fahrräder gehört.
Auserdem bin ich der Meinung:
Gibt es überhaupt einen Markt für Gebrauchte Fahrräder?
Ich bin der Meinung: Nein!
Erläuterung:
Wer verkauft den sein Fahrrad nach 1,2,3,4,... Jahren? Jeder kauft sich doch das Rad um es mindestens 6,7 Jahre zu fahren und wer eher ein neues Rad braucht der hatt es halt einfach nicht gepflegt. Da die Räder dann sowieso keinen Wert mehr haben werden sie doch meißt auf den Müll geschmissen, alls Ersatzteillager benutzt, oder an "bedürftige" verschenkt.
-->somit gibt sich für micher der Schluss: Ich habe gar keine Möglichkeit ein 1 Jahr altes gebrauchtes Rad zu kaufen.
Aufgrund der Aussage des Teammitgliedes, habe ich bei der Firma Schwacke angerufen:
Ergebniss:
Die Firma Schwacke hatt vor 5!!! Jahren (also im Jahr 2000) einmalig eine solche Liste erstellt. Diese wurde aber gleich wieder eingestellt, da es nicht rentabel genug war.
Fazit:
Wie kann man ein Fahrrad mit einer 5!!! Jahre alten Liste vom Wert her berurteilen? Wie jeder andere Markt unterliegt ja genauso der Handel mit Fahrädern Schwankungen.
Sie können nun gern ein Fass aufmachen und verhandeln.
Der Punkt bleibt aber: Neupreis: 320 €.
Fahrrad = abnutzbarer Verbrauchsgegenstand = Wert (Zeitwert) sinkt mit Gebrauch und Alter.
Damit: Zeitwert= weniger als 320 €. Um die Reparaturkosten braucht man gar nicht erst diskutieren. Es ist auch völlig wurst, ob man ein 1 Jahr altes Rad kaufen könnte. Der Restwert wurde im vergangenen Jahr abgelebt und hat sich somit bereits wieder "eingespielt". _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Gibt es überhaupt einen Markt für Gebrauchte Fahrräder?
natürlich gibts den...
könnten sie mal genaue daten von ihrem rad nennen? hersteller, typ, ausstattung, usw? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 128 Wohnort: Region Mainz / Alzey
Verfasst am: 19.10.05, 07:58 Titel: Eine Frage sei aber noch erlaubt
Eine Frage stellt sich mir aber noch,
Seniorenzivi schrieb: er hätte ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Wie verhält es sich nun mit diesen Kosten? Bekommt er diese erstattet, d.h. ersetzt die Versicherung die Auslagen die hierfür entstanden sind plus den Zeitwert?
wenn die kosten im rahmen sind, ja. stichwort: schadenminderungspflicht.
wobei ich hier davon ausgehe, das mit "gutachten" eher ein "kostenvoranschlag" gemeint ist... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 20.10.05, 14:37 Titel: So ganz klar scheint mir die Sache noch nicht
Generell stimme ich der Erstattung zum Zeitwert ja zu, aber mal ein anderes Beispiel zum Schadenersatz (so geschehen in meinem Dorf):
Ein Bauer fährt mit seinem Träcker besoffen an ein Haus, ein Teil des Hauses stürzt ein.
Die Kosten für die Wiedererstellung des Gebäudes waren weit höher als der Wert der alten Hütte, die Versicherung bezahlte aber die kompletten Kosten der Neuerrichtung, einen Abschlag wegen der Geringwertigkeit der alten Hütte und der Neuerrichtung zu einem neuen schönen Haus gabs auch nicht?
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