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recht.de :: Thema anzeigen - Kontoverfügung des Betreuers - 3.000,00 EUR-Grenze
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Kontoverfügung des Betreuers - 3.000,00 EUR-Grenze

 
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alexs2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 12:58    Titel: Kontoverfügung des Betreuers - 3.000,00 EUR-Grenze Antworten mit Zitat

Hallo Forumsteilnehmer,

Nach §§1908i i.V.m. 1813 Abs. 1 Nr. 2 BGB darf der Betreuer über Konten mit einem Kontostand von mehr als 3.000,00 EUR nur mit Genehmigung des GErichts verfügen. Dies gilt meines Wissens nicht für Eltern, Ehegatten und Abkömmlinge als Betreuer.
Meine Frage: Wo findet sich die entsprechende Rechtsgrundlage?
Vielen Dank im Voraus!

Alex
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