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Hallo zusammen, hoffentlich könnt ihr mir helfen.
Ich habe mich damals für einen dualen Studiengang BWL an der TFH Berlin beworben. Bedingung dafür ist natürlich der NC und ein Praktikantenvertrag mit einem Kooperationsunternehmen der TFH, für ein studienbegleitendes Praktikum (3 Monate Studium, 3 Monate Praxis, 3 Monate Studium, 3 Monate Praxis...)
Man bekommt dazu eine Liste von Kooperationspartnern vom Immatrikulationsamt.
Ich habe eine Firma gefunden aus der Liste, mich beworben und wurde nach einigen Auswahlverfahren auch angenommen.
Mit dem unterschriebenen Vertrag, habe ich mich dann bei der TFH beworben.
Soweit alles normal.
Dann kam eine Ablehnung aufgrund des NCs. Daraufhin habe ich, um vielleicht dochnoch eine Chance zu haben, beim Amtsgericht einen Antrag gestellt. Dieser Antrag hatte Erfolg, sodass mir die TFH nun dochnoch einen Platz eingeräumt hat.
Als ich alles erledigen wollte beim Imma-Amt (Semesterbeitrag einzahlen, Versicherungsnachweis abgeben etc), sagte man mir, dass die Firma, bei der ich den Praktikantenvertrag habe, nichtmehr Kooperationspartner sei - somit will mich die TFH nun aufeinmal dochnicht zulassen
Mir wurde das erst an dem Tag gesagt, als ich mich offiziell (wie im Brief beschrieben) einschreiben wollte.
Ich habe mich beim zuständigen Studiengangsleiter beschwert und stiess auch sonst nur auf taube Ohren.
Kann man da nichts machen? Ich meine, ich kann doch nichts dafür!
"Antrag beim Amtsgericht"? Wie soll das denn laufen? Und vor allem, wie geht das so schnell??
Zu den Einzelheiten kann man nur schwer was sagen. Die Einzelheiten zu den Zulassungsmodalitäten sind nicht bekannt. Und im Übrigen darf man Ihnen hier auch keine konkrete Rechtsberatung zukommen lassen. Evtl. sollten Sie einen Anwalt (Verwaltungsrecht) zu Rate ziehen.
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 27 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.10.05, 07:27 Titel:
Das war ein "Antrag auf eine einstweiligen Anordnung". Das hatte schon gedauert und ich habe den Bescheid auch erst vor kurzem von der TFH erhalten, dass ich den Platz bekomme, wenn ich diese Rechtsstreitsache fallen lasse.
Ja, es ist wie gesagt Bedingung einen Praktikumsplatz zu haben und darüber hinaus auch zum Studium zugelassen zu werden. Man kann sich garnichterst ohne Praktikantenvertrag bewerben. Ich habe mich ja mit dem unterschriebenen Vertrag beworben - doch aufeinmal heisst es, dass der Betrieb, der auf deren eigenen Liste stand nichtmehr Parter wäre
Hört sich ein bißchen so an, als ob die Uni beleidigt wäre wegen der EA und nun mal testen will, ob sie nicht doch am längeren Hebel sitzt.....
Ein bißchen dubios hört sich das ja schon an, dass diese Firma auf einmal nicht mehr anerkannt ist, obwohl diese ja von der UNi angegeben wurde im Vorfeld. Was sagt denn die Firmenleitung zu dieser Sache? Denen dürfte das doch auch nicht gefallen. Da würde ich mal nachfragen.
Für die Sache vor Gericht gab es doch einen Anwalt, oder? Den sollte man am besten den Fall weiter prüfen und bearbeiten lassen.
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