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Zahlung der Anwaltskosten

 
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cunga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 17:19    Titel: Zahlung der Anwaltskosten Antworten mit Zitat

Meine Schwiegermutter hatte gemeinsam mit der Tochter und dem Sohn(meinem Mann),die letzten Jahre einen Anwalt der Ihnen bei ihren Aufenthaltsproblemen helfen sollte.

Es wurde ein Pauschalbetrag vereinbart, der je nach finanzieller Möglichkeit mit unbestimmter Laufzeit getilgt wurde.

Jetzt ist der Anwalt nicht mehr nötig da die Schwiegermutter ausreisen muss, und den Aufenthalt für meinen Mann und meine Schwägerin habe ich selbt gelöst.

Nun ist eine Restforderung von 529,07€ fällig die der Anwalt bis zum 25.10.05 will.

Mein Mann ist arbeitlos, meine Schwägerin Studentin(Studentenvisum für ein Jahr),meine Schwiegermutter müssen wir in Ihr Land bringen.

Sprich nur ich bin erwerbstätig, und kann mir bestimmt nicht leisten den Betrag komplett und sofort zu zahlen.

Hab mit dem Anwalt gesprochen und er lässt sich sehr ungern auf eine Ratenzahlung ein. Da er anscheinend selber dringend Geld braucht.

Wie siehts aus??? Was hab ich für Möglichkeiten????
Mindest Rate die ich zahlen kann
oder maximumdauer bis die komplette zahlung bezahlt werden kann????

Das Geld verlangt er von meinem mann und seiner mutter. ich glaub rein rechtlich kann er von mir das geld nicht verlangen oder vielleicht doch da ich ja eingeheiratet bin.

Ich weiss auch gar nicht wie er sich das vorstellt ,woher wir das geld nehmen sollten...da er ja die gesamte situation kennt.

ich selber verdiene in steuerklasse 3, 1600,-€, mein mann bekommt kein geld.
allein mietkosten betragen schon 570,-€

vielen dank im vorraus für die antwort!!!!

gruss

cunga
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Von Ihnen kann der Anwalt überhaupt nichts verlangen, es sei denn, Sie zahlen freiwillig. Hat er denn gut gearbeitet?
Ich an Ihrer Stelle würde nicht zahlen, 1.600 € brauchen Sie selbst, schließlich müssen Sie davon noch Rücklagen fürs Alter schaffen.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Von Ihnen kann der Anwalt überhaupt nichts verlangen, es sei denn, Sie zahlen freiwillig. Hat er denn gut gearbeitet?
Ich an Ihrer Stelle würde nicht zahlen, 1.600 € brauchen Sie selbst, schließlich müssen Sie davon noch Rücklagen fürs Alter schaffen.


Interessanter Rat...so völlig ohne Blick auf die möglichen Konsequenzen.
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