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Verfasst am: 21.10.05, 20:35 Titel: Betrug, wie soll man handeln ?
Hallo,
Person A hat sich kürzlich selbstständig gemacht und Waren aus dem Internet natürlich vom Grosshandel bestellt. Diese Person A hat von mehreren Firmen die Waren bekommen (GEschenkartikel, Haushaltswaren usw). Bei 6 von 7 Firmen hat sie die Waren ordnungsgemäß bekommen jedoch von der 7. Person B hat sie bis heute nichts bekommen. Person A hat bereits vor 11 Tagen das Geld in vier stelliger Zahl überwiesen, aber wie gesagt bis heute die Lieferung nicht bekommen. Person A hat sich deswegen mit der Person B in verbindung gesetzt. Person A hat Person B mehrmals angefragt wann sie die Bestellung bekomme, so dass Person B Person A mitteilte, dass das Geld bereits eingegangen ist und die Lieferung am Montag abgeschickt wurde und er teilte Peron A auch mit, dass die Lieferzeit ca. 2 bis max. 3 Tage beträge. Da Person A die Lieferung immernoch nicht bekommen hat, hat sich Person A wieder mit der Person B in Verbindung gesetzt und dieser hat Person A gesagt, dass die Bestellung morgen ankommen würde. Person A hat bis zum nächsten Tag gewartet, wie zu erwarten war, bekam sie die Lieferung wieder nicht. Nun hat Person A wieder Person B angerufen und nach dem Spediteur gefragt. Person A hat diese Spedition angerufen und musste leider feststellen, dass Person B keinen Auftrag für das Geschäft der Person A Geschäft aufgegeben hat !!
Prson A ist total verzweifelt, denn sie hat vor kurzem diesen Laden aufgemacht und so viel Geld investiert. Sie hatte vor, den Laden am Montag aufzumachen, aber aufgrund dieser grossen fehlenden Lieferung ist ihr Laden halbleer. Das folgende ist eine Passage aus den AGBs der Person B:
Lieferzeit nach Zahlungseingang innerhalb von 5 Werktagen bei unerwarteten Situationen bis zu 18 Tage, bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Nach Ablauf dieser Frist für die nicht gelieferten Ware, hat der Kunde ein Recht auf eine Gutschrift auf den Warenwert, oder das Recht auf eine Ersatzware/ andere Ware Ihrer Wahl.
Was könnte Person A nun machen ? Soll sie jetzt reagieren oder erst nach den o. g. 18 Tagen ? Oder noch viel Besser was würdet ihr Person A empfehlen ? Welche Schritte soll sie schonmal einleiten ?
Beweismaterial wäre:
1. Rechnung
2. Bestätigung, dass die Lieferung abgeschickt wurde
3. Rechnungsbestätigung
4. sämtlich diverse Emails des Grosshandels
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