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Verfasst am: 20.10.05, 14:02 Titel: falsche Abrechnung von Fondsanteilen
Hallo zusammen,
ich habe folgendes allgemeine frage:
nehmen wir an person A besitzt bei einer großen internationalen online-bank 2 konten für börsengeschäfte. diese 2 wurden vor ca. 1 bis 2 wochen zusammengelegt und somit die fondsanteil vom einen abgezogen und auf dem anderen gut geschrieben. dabei unterlief der bank ein fehler in der kommastellung so dass person A zu viele anteile gut geschrieben wurden. person A hat diesen fehler zufällig beim online-banking entdeckt als der derzeitige Depotwert nicht dem entsprach wie er ca. sein sollte. diese umschichtung der fondsanteile wurde person A auch nochmal schriftlich zugeschickt, wobei auch in diesen unterlagen falsch abgerechnet wurde.
wie sollte sich person A nun verhalten? ist man rechtlich verpflichtet solche fehler beim entdecken der bank mitzuteilen?
oder fallen diese fehler der bank sowieso irgendwann auf und person A muss sich nicht weiter darum kümmern? so lange man nicht versuche diese anteile zu verkaufen hat man ja schließlich auch keinen nutzen davon
danke schon mal im voraus
Zuletzt bearbeitet von Berducco am 20.10.05, 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
sie haben mit Ihrer Bank in den AGB folgendes vereinbart:
11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank
Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Überweisungen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
Also: Formlose Info an die Bank ist vertragliche Pflicht.
Unabhängig davon sollte der Fehler der Bank auffallen. Als Gegenposten zu Ihren Gutschriften hat die Bank auf einem internen Depot einen entsprechenden Negativbestand. Im Regelfall fällt das auf und wird per Stornobuchung korrigiert.
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