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Splitting eines Vereins

 
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Marko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 09:10    Titel: Splitting eines Vereins Antworten mit Zitat

Hallo und mit der Bitte um euren Rat,
wir sind ein gemeinnützigerRuder- und Segelverein. Seit ungefähr einem Jahr ist kein gemeinsames Miteinander zwischen Ruderern und Seglern mehr möglich. Es werden Gerüchte in Umlauf gebracht, Ausbilder denunziert usw Eine Vielzahl von Ruderern ist inzwischen ausgetreten, ie Ruderer sind jetzt die Minderheit im Verein. Der Vorstand besteht aus 7 Personen, mit 4:3 Mehrheit für die segler. Die restlichen Ruderer möchten nun erreichen dass der Verein gesplittet wird. In der satzung ist so ein Fall nicht vorgesehen. Der Vorstand ist mit 4:3 Stimmen gegen ein Splitting.
Aus meiner Sicht müsste das eine Mitgliederversammlung entscheiden, aber vmit welcher Stimmenmehrheit? Zweck des Vereins ist Ausbildungsbetrieb für Ruderer und Segler, also gilt die Stimmenmehrheit für Zweckänderung? Oder da solch einSplitting ja zwangsläufig eine Satzungsänderung mit sich bringt, gilt die Stimmenmehrheit für Satzungsänderung? Kann mir jemand einen rat geben wie in einem solchen Falle vorzugehen ist?
Besten Dank.
Marko
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt Splitting? Das Ergebnis soll sein, dass die Ruderer aus dem Ur-Verein herauskommen und einen neuen Verein gründen. Das erreicht man dadurch, dass die Ruderer aus dem alten Verein austreten und sich zwecks Neugründung zusammentun. Es muss eine eigene Satzung erstellt und ein eigener Vorstand gewählt werden. Ebenso ist die Gemeinnützigkeit neu zu beantragen und - im Falle eines e.V. - das Eintragungsverfahren durchzuführen. Ruderer, die im Vorstand des Ur-Vereins sind, legen dazu ihren Posten nieder. Einen Verein "eben mal spalten" lässt sich nicht bewerkstelligen.
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green


Zuletzt bearbeitet von 13 am 21.10.05, 19:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vermutlich möchten die Ruderer "ihren" Anteil am Vereinsvermögen "mitnehmen" ...?

Das aber wird ohne die Zustimmung des ursprünglichen Verein gar nicht, aber auch mit dessen Zustimmung frühestens dann möglich sein, wenn der neue Verein als gemeinnützig anerkannt worden ist.

JS
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Marko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 21.10.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten.
Marko
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