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Verfasst am: 20.10.05, 12:37 Titel: Ärger mit dem Anwalt, was kann ich tun?
Hallo,
ich stand vor inzwischen 3 Monaten vor der Situation, von meinem Arbeitgeber mehr oder weniger dazu gedrängt worden zu sein, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichen. Nur vorab schon mal: ich habe es getan und habe auch schon wieder einen neuen Job, ABER ....
ich habe mich damals natürlich sofort an einen Anwalt gewand und ihm die ganze Situation geschildert. Da machte er noch einen ganz kompetenten und engagierten Eindruck. Vereinbart haben wir, dass ich mich erst einmal zurückhalte und meinen Arbeitgeber mit einem Vorschlag bzw. Vertragentwurf kommen lasse. Da ich nicht dazu gekommen war, meinen Arbeitsvertrag für den Anwalt zu kopieren ließ ich ihm das Original da, er wollte eine Kopie ziehen und ihn mir zuschicken.
Ich habe also meinen Arbeitgeber erst einmal agieren lassen und habe dann den Entwurf meinem Anwalt zur Verfügung gestellt. Da die Zeit etwas drängte, sagte er mir für den nächsten Mittag seinen Gegenentwurf mit Kurzkommentar zu, da ich abends einen Etrmin mit meinem AG hatte. Paralell erhielt ich seine Honorarrechnung. Ich bin nicht Rechtschutzversichert und wir vereinbarten eine 1. Ratenzahlung sofort und eine zweite wenige Wochen später. Beides bestätigte ich ihm per email.
Am nächsten Mittag kam nichts von ihm, nachmittags versuchte ich ihn zu erreichen, mir wurde aber gesagt, er sei schon außer haus. Mit vielen Tricks habe ich seine Handynummer herausgefunden und ihn so erreicht - und siehe da, er war doch noch im Büro! Er hatte sich verleugnen lassen!!! Und dass ich meinen Gegenentwurf noch nicht erhalten hatte, begründete er damit, dass er noch keinen Geldeingang auf seinem Konto hatte feststellen können!!! Der Entwurf sei zwar fertig, aber ohne Zahlung kein Vertrag.... Ich hatte überwiesen und ihm das ja auch schriftlich am Tag zuvor bestätigt, aber Überweisungsvorgänge dauern nunmal schon mal ein paar Tage...
Nach langem hin und her hat er dann einen kommentarlosen Vertragsentwurf zugemailt, der kaum unseren vereinbarten Punkten entsprach. Ich mußte meinen Termin mit meinem AG auf den nächten Tag verschieben und saß da quasi mit noch schlechteren Karten, als wenn ich ohne Anwalt gearbeitet hätte: mit unbrauchbarem Gegenentwurf, ohne Kommentierung der vom AG aufgeführten Punkte und dann noch mit dem Bild, dass ich anscheinend noch nicht einmal meinen Anwalt im Griff habe .... ganz toll.
Naja, ich habe versucht, ohne Anwalt, denn ab diesem Momant war er für mich einfach nicht mehr zu erreichen, das Beste aus dem Vertrag zu machen und habe unterschrieben.
Nachdem ich nun mehrmals meinen Anwalt um RR gebeten hatte, ohne Reaktion, bekam ich eine email von seiner Sekretärin mit der Bitte um RR seinerseits. Es ging, wie nicht anders zu erwarten war um die 2. Rate!!!!
Bis zu dem Zeitpunkt hatte er NICHTS mehr für mich gemacht, noch nicht einmal mehr zurückgerufen, mir mehr geschadet als genützt und noch nicht einmal den zum kopieren überlassenen Arbeitsvertrag zurückgeschickt - und jetzt wollte er sein Geld!!!
Ich habe ihm sehr deutlich klar gemacht, dass er mit der zweiten Rate nicht mehr zu rechnen habe und ich sein Verhalten so nicht tolerieren kann ....
Welche Möglichkeiten habe ich, mich über dieses Verhalten zu beschweren? Das ist doch glattte Arbeitsverweigerung!!! Gibt es so etwas wie eine Anwaltskammer??
Verfasst am: 22.10.05, 14:13 Titel: das ist aber ein Problem
Hi,
haben Sie an Rechtsanwaltskammer gewenden ?
Wenn nicht dann Schreben Sie einfach paar sätze.
Die Adresse finden Sie ins Telefonbuch.
Sie können auch beim AG sich beraten lassen.
Verfasst am: 28.11.05, 08:31 Titel: Re: Ärger mit dem Anwalt, was kann ich tun?
caro0813 hat folgendes geschrieben::
Ich bin nicht Rechtschutzversichert und wir vereinbarten eine 1. Ratenzahlung sofort und eine zweite wenige Wochen später. Beides bestätigte ich ihm per email.
Am nächsten Mittag kam nichts von ihm, nachmittags versuchte ich ihn zu erreichen, mir wurde aber gesagt, er sei schon außer haus. Mit vielen Tricks habe ich seine Handynummer herausgefunden und ihn so erreicht - und siehe da, er war doch noch im Büro! Er hatte sich verleugnen lassen!!! Und dass ich meinen Gegenentwurf noch nicht erhalten hatte, begründete er damit, dass er noch keinen Geldeingang auf seinem Konto hatte feststellen können!!! Der Entwurf sei zwar fertig, aber ohne Zahlung kein Vertrag.... Ich hatte überwiesen und ihm das ja auch schriftlich am Tag zuvor bestätigt, aber Überweisungsvorgänge dauern nunmal schon mal ein paar Tage...
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Der Anwalt ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen. Leisten Sie den Vorschuss nicht, bekommen Sie auch keine Gegenleistung.
Der Anwalt ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen. Leisten Sie den Vorschuss nicht, bekommen Sie auch keine Gegenleistung.
Ich weiß ja nicht, ob das heutzutage aufgrund der allgemeinen Zahlungsmoral zwingend notwendig ist, aber ein ideales Anwalt-Mandanten Verhältnis sieht meiner Meinung nach anders aus.
Leider ist es notwendig. Wenn keine Rechtschutzversicherung oder eine PKH-Zusage vorliegt, ist es inzwischen fahrlässig, ohne Vorschuss zu arbeiten. Die Zahlungsmoral der eigenen Mandanten ist schlecht, wenn sie verlieren. Wenn man erfolgreich einen Titel erhält und der Gegner zahlungsunfähig ist, wird die Anwaltsgebührennote auch nicht mit Begeisterung gezahlt. In Zeiten von Verbraucherinsolvenz und Pfändungsfreibeträgen, die in jedem Junganwalt den Sozialneid wecken, sind viele Leute in Bezug auf die Zahlungsverpflichtungen schmerzfrei. Das zieht sich vom Arbeitslosen bis zum Firmenchef durch.
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