Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - falsche Abrechnung von Fondsanteilen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

falsche Abrechnung von Fondsanteilen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Berducco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 14:02    Titel: falsche Abrechnung von Fondsanteilen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe folgendes allgemeine frage:
nehmen wir an person A besitzt bei einer großen internationalen online-bank 2 konten für börsengeschäfte. diese 2 wurden vor ca. 1 bis 2 wochen zusammengelegt und somit die fondsanteil vom einen abgezogen und auf dem anderen gut geschrieben. dabei unterlief der bank ein fehler in der kommastellung so dass person A zu viele anteile gut geschrieben wurden. person A hat diesen fehler zufällig beim online-banking entdeckt als der derzeitige Depotwert nicht dem entsprach wie er ca. sein sollte. diese umschichtung der fondsanteile wurde person A auch nochmal schriftlich zugeschickt, wobei auch in diesen unterlagen falsch abgerechnet wurde.

wie sollte sich person A nun verhalten? ist man rechtlich verpflichtet solche fehler beim entdecken der bank mitzuteilen?
oder fallen diese fehler der bank sowieso irgendwann auf und person A muss sich nicht weiter darum kümmern? so lange man nicht versuche diese anteile zu verkaufen hat man ja schließlich auch keinen nutzen davon

danke schon mal im voraus


Zuletzt bearbeitet von Berducco am 20.10.05, 14:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sie haben mit Ihrer Bank in den AGB folgendes vereinbart:

11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank
Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Überweisungen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

Also: Formlose Info an die Bank ist vertragliche Pflicht.

Unabhängig davon sollte der Fehler der Bank auffallen. Als Gegenposten zu Ihren Gutschriften hat die Bank auf einem internen Depot einen entsprechenden Negativbestand. Im Regelfall fällt das auf und wird per Stornobuchung korrigiert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.