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Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 128 Wohnort: Region Mainz / Alzey
Verfasst am: 18.10.05, 16:25 Titel: Versicherung weigert sich die Gutachter des AST zu zahlen
Hallo,
folgender "hypothetischer" Fall:
Ein Dachdecker hat den Auftrag eine Kamineindichtung zu reparieren und lose Welleternit-Platten eines Daches zu befestigen.
Allerdings dichtet er den Kamin falsch ein, in der Folge fließt nun massiv Wasser ins Gebäude und führt zu Putz und Schimmelschaden.
Weiterhin werden die Schrauben, welche die losen Platten fixieren sollen, an den Balken vorbei gesetzt, d.h. die Schrauben sitzen in der Luft. Wasser dringt in die Dachkonstruktion, die Balken faulen.
Der Geschädigte nimmt sich einen Sachverständigen.
Dieser belegt die Schäden und die Ursache, der Handwerker meldet es seiner Versicherung.
Diese prüft durch einen eigenen - externen - Sachverständigen.
Der Sachverständige der Versicherung kommt zum Schluss:
Es sei nicht belegbar, dass der Schaden am Dachgebälk nicht schon vorher vorhanden gewesen sei.
Das gesamte Objekt zeige einen Instandhaltungstau, insofern seien Vorschädigungen erwartbar. Es werden die Schäden am Dachgebälk komplett abgelehnt.
Weiterhin werden die Kosten des Gutachters des Geschädigten nicht anerkannt und ebenfalls abgelehnt.
Ist dies rechtens?
Interessantes Detail:
Der Versicherungsgutachter ist ein zertifizierter Gutachter für die Immobilienbewertung, nicht für Bauschäden. Er ist weiterhin kein Bauingenieur, Ingenieur, Architekt oder Handwerksmeister.
Auch ist das Gutachten nicht von dem vor Ort anwesenden Herren, sondern nur vom Büroinhaber unterschrieben.
aus versicherungsrechtlicher /-technischer Sicht kann ich Ihnen leider keine Stellungnahme geben, aber zumindest der Handwerker hätte, wenn er denn Schrauben schrauben will, vorab prüfen müssen, ob denn der Balken noch trägt.
Wäre der Balken schon morsch gewesen, hätte er Bedenken anmelden müssen, weil in morschem Gebälk kann man keine Schraube festanziehen.
Da er aber, wie Sie schreiben, die Schrauben sogar neben den Balken gesetzt hat, kann man sich eigentlich nur fragen, was ist denn das für ein Handwerker?
Man muss doch merken, ob die Schraube greift, oder sich nur in der Luft dreht.
Das sich hier ein Versicherungs Sachverständiger überhaupt wagt noch einen Einwand zu formulieren, ist schon ein starkes Stück, zeigt aber vielleicht, wie diese "gestrickt" sind.
Ich hoffe es hilft Ihnen zumindest auf moralischer Ebene.
Schade, früher gabs für Handwerker, welche Pfusch ablieferten so schöne Strafen wie z.B. die Bäckertaufe für zu kleine Brötchen.
(Ein Knauser-Bäcker wurde dabei in einen Käfig gesperrt und dann mittels Hebevorrichtung in den Fluten eines Flusses versenkt, bis er keine kleinen Brötchen mehr backen wollte....
Im Falle des Dachdeckers wär dann wohl eher Teeren und Federn angesagt, mit einer 3 lagigen Dachpappe nach Norm
Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 128 Wohnort: Region Mainz / Alzey
Verfasst am: 21.10.05, 08:35 Titel: Dies wäre mit Sicherheit ein sicherer Weg der Erkenntnis
Hahaha,
na danke mal für Ihren historischen Hinweis, ich glaube in diesem Falle müsste er aber eher ans Kreuz geschlagen, achnee, richtig wär geschraubt werden...
Ups..
Na ich hoffemal wir sind nun nicht dem wahren Grund der Kreuzigung von Jesus (er war ja Zimmermann, wie sein irdischer Vater) auf der Spur....
Gut - aus -.
Ich wollte mit meiner Anfrage aber nicht im Baurechtsforum landen und auch keine Novellierung der VOB (§19 Folterstrafenkatalog für Handwerker, Architekten und Bauingenieure) anstreben.
Meine Intension war es Stellungnahmen aus Versicherungssicht zu erlangen.
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