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Abrechnungs-Abzocke oder nicht?

 
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Aarson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 19:02    Titel: Abrechnungs-Abzocke oder nicht? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen, ein Mandant wickelt z B. einen Unfall über einen Anwalt ab. Der wickelt Blechschaden ab. Nun käme Teil 2, Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall.

Der Anwalt ist der Meinung, es würde in Deutschland generell nur ein eher geringes Schmerzensgeld gezahlt, ebenso kein Verdienstausfall. Der Mandant hat allerdings ein Urteil im Internet über eine relativ hohe Summe gefunden. Der Anwalt fordert den Mandanten auf, ihm dieses Urteil zu besorgen. Dies tut der Mandant.

Der Anwalt soll dann für den Mandanten tätig werden, wird es aber nicht weil dem Anwalt etwas fehlt. (Hauptsächlich an Wissen auf dem Gebiet des Schmerzengelds und Verdienstausfalls.)

Es ist kein Schmerzensgeld oder Eventueller Verdienstausfall beziffert worden.

Der Mandant stellt fest, dass sich Anwalt mit Schmerzensgeldforderungen und Verdienstausfall schwer tut und wechselt zu einem Fachanwalt. Anwalt eins ist nun sauer und nimmt als Streitwert das in dem Internet bezifferte hohe Schmerzensgeld, anstatt den Blechschaden.

Er legt nun in seiner Abrechnung dar, daß er die Forderung des Mandanten so und so hoch einschätzt und kommt zu einer horrenden Summe.

Was sagen die Kollegen dazu?

Mandant möchte natürlich keinesfalls den fiktiven Streitwert anerkennen.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 19:56    Titel: Re: Abrechnungs-Abzocke oder nicht? Antworten mit Zitat

Aarson hat folgendes geschrieben::
Hallo,

mal angenommen, ein Mandant wickelt z B. einen Unfall über einen Anwalt ab. Der wickelt Blechschaden ab.


Standard.
[quote="Aarson"
Nun käme Teil 2, Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall. [/quote]
...und der Verdienstausfall entstand durch?
Aarson hat folgendes geschrieben::

Der Anwalt ist der Meinung, es würde in Deutschland generell nur ein eher geringes Schmerzensgeld gezahlt

Generell ist das völlig korrekt.
Aarson hat folgendes geschrieben::

, ebenso kein Verdienstausfall.

Bei weiten Teilen der Bevölkerung gibt es keinen/kaum einen Va. beim Gläubiger. Wodurch ist der Verdienst denn ausgefallen?

Aarson hat folgendes geschrieben::

Der Mandant hat allerdings ein Urteil im Internet über eine relativ hohe Summe gefunden. Der Anwalt fordert den Mandanten auf, ihm dieses Urteil zu besorgen. Dies tut der Mandant. Der Anwalt soll dann für den Mandanten tätig werden,

Evtl. übersetzt: Fordern Sie Scherzensgeld orientiert am Musterurteil ein - soviel hätte ich gern." Evtl. Upsi.

Aarson hat folgendes geschrieben::

wird es aber nicht weil dem Anwalt etwas fehlt. (Hauptsächlich an Wissen auf dem Gebiet des Schmerzengelds und Verdienstausfalls.)

Dürfte schlicht falsch sein. Genau für solche Klagen braucht man kein besonderes Wissen wenn man nur "abzocken" wöllte..

Aarson hat folgendes geschrieben::

Es ist kein Schmerzensgeld oder Eventueller Verdienstausfall beziffert worden.

...was war denn nun der Verdienstausfall? Wieso hat der Mandant die Zahl denn nicht geliefert?

Aarson hat folgendes geschrieben::

Der Mandant stellt fest, dass sich Anwalt mit Schmerzensgeldforderungen und Verdienstausfall schwer tut und wechselt zu einem Fachanwalt.


Der nun Schmerzensgeld und Verdientausfall beziffern konnte? Welche Höhe hatte denn nun das "bezifferte" Schmerzensgeld?
Aarson hat folgendes geschrieben::

Anwalt eins ist nun sauer und nimmt als Streitwert das in dem Internet bezifferte hohe Schmerzensgeld, anstatt den Blechschaden.


Oben wurde ja bereits angedeutet, dass der Mandant einen Auftrag bzgl. Schmerzensgeld in vom Mandanten bezifferter Höhe wollte. Oder nicht?
Aarson hat folgendes geschrieben::

Er legt nun in seiner Abrechnung dar, daß er die Forderung des Mandanten so und so hoch einschätzt und kommt zu einer horrenden Summe.

Was nun? Hat der Mandant nun gewollt, dass hohes Schmerzengeld verlangt wird oder nicht?
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst ist festzustellen, dass ein Schmerzensgeld grundsätzlich nicht exakt beziffert werden sollte, sondern in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, da sonst Anwaltshaftung droht. Trotzdem muss der Anwalt eine Größenordnung oder einen Streitwert angeben, aus der die gewünschte Summe hervorgeht. Wenn nun ein Gericht weniger als diese angegebene Vorstellung zuspricht, dann unterliegt der Kläger quotenmäßig mit den Kosten. Hier muss ein Anwalt aufpassen, da er notfalls dem Mandanten erklären muss, dass wir hier kein Case Law haben, bei dem man mit einemPräzidenzfall wedeln kann, sondern die Forderung realistisch sein muss und bei 10 ähnlichen Fällen, bei denen weniger zugesprochen wurde, die Chancen sinken.

Im Übrigen muss dann der Gerichtskostenvorschuss auch an der zu fordernden Summe bemessen werden, ebenso die Wahl des Gericht und der anwaltliche Gebührenvorschuss nach § 9 RVG. Wenn der Anwalt die Summe für zu hoch erachtet, muss er damit rechnen, dass der eigene Mandant im Falle eines Teilunterliegens die quotenmäßigen Gebühren zahlen darf.

Verdienstausfall gibt es in der Regel für Angestellte nicht, da der Anspruch auf den Arbeitgeber übergeht, der Lohnfortzahlung leistet. Selbstständige müssen den Anspruch genau belegen, wie hoch ihr entganger Gewinn ist... Schätzungen und Pauschalen sind nicht drin.

Zum Gebührenstreitwert ist zu sagen, dass der zunächst aus dem Auftrag des Mandanten hervorgeht. Wenn der Mandant sagt, man solle 1 Mio einfordern, ist dies der Wert. Es ändert sich erst, wenn ein Gericht den Gegenstandswert abweichend festlegt, weil er nicht beziffert wurde. oder offensichtlich falsch ist. Wenn aber der Anwalt 1 Mio einklagt, ist der Gegenstandwert auch 1 Mio, selbst wenn der Mandant nur 150,.- € erhält. Hier muss der Anwalt auf den Mandanten einwirken, dass man im realen Rahmen bleibt, sich anderenfalls unterschreiben lassen, dass ein voraussichtliches Unterliegen droht mit der Folge, quotenmäßig nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten nach dem geforderten Streitwert bezahlen zu müssen.
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Shiva108
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 14:22    Titel: immer das gleiches problem Antworten mit Zitat

Hi,

haben Sie an Rechtsanwaltskammer gewenden ?
Wenn nicht dann Schreben Sie einfach paar sätze.
Die Adresse finden Sie ins Telefonbuch.
Sie können auch beim AG sich beraten lassen.


Vieleicht bekommen Sie dort Hilfe.

mfg



Shiva
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Aarson
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Questionable
Zitat:

...was war denn nun der Verdienstausfall? Wieso hat der Mandant die Zahl denn nicht geliefert?


Bevor überhaupt ein Verdienstausfall und/oder Schmerzensgeld beziffert wurde, wurde die Sache einem anderen Anwalt übergeben.

Das Urteil aus dem Netz war lediglich ein Beispiel dafür, dass es in Deutschland sehrwohl möglich ist, entgegen der Aussagen des Anwalts, für Selbständige eine Entschädigung zu bekommen. Es sollte nicht als Anhaltspunkt dafür dienen "soviel will ich".

Der Anwalt allerdings legt dies nun für sich so aus.

Liebe Grüße
Aarson
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aarson hat folgendes geschrieben::


Das Urteil aus dem Netz war lediglich ein Beispiel dafür, dass es in Deutschland sehrwohl möglich ist, entgegen der Aussagen des Anwalts, für Selbständige eine Entschädigung zu bekommen. Es sollte nicht als Anhaltspunkt dafür dienen "soviel will ich".

Der Anwalt allerdings legt dies nun für sich so aus.


Die Frage dürfte insoweit wohl eher sein, wie es ein neutraler Dritter verstehen musste und nicht was "gemeint" war. Alternativ: Verhandlungslösung.
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Shiva108
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 28.11.05, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Recht haben und Recht bekommen, sind 2 verschiedene Sachen.
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