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Verfasst am: 21.10.05, 14:03 Titel: Bank weigert sich zurück zu zahlen. Brauche dringend HILFE
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.Dieser Fall scheint einbißchen kompleks.Frage: Wie würde B hier weiter kommen?
B ist seit seit Jan. 2005 zahlungsunfähig,war bis dato Selbständig und hatte auch ein Haus gekauft was jetzt zur Versteigerung kommt. B hat also bei Bank A dieses Haus finanzieren lassen und ist dort also im Minus. Konto ist seitens dieser Bank A auch schon gekündigt.
Nun hat sich der Ehemann von B nach 6 Monten auch Selbständig gemacht und hat zu (B´s ) früheren Kunden kontakt aufgenommen und diese waren bereit zu gleichen Konditionen mit IHM zusammen zu Arbeiten.
Jetzt hat die in der Buchführung bei der Überweisung an Ehemann von B einen Fehler gemacht und hat SEINE Rechnung fälschlicher weise auf das Konto von B überwiesen. (Die Kontoverbindung war noch im Computer ´´ gleicher Nachnahme´´)
Die Bank A verweigert nun dieses Geld an den Überweiser zurück zu zahlen. Deren Auskunft ist: Die Firma XXX soll doch das Geld von B (sprich Insolventer Ehefrau) zurück fordern.
B hat aber nichts mit diesem Geld zu tun. Die Rechnung lautet auf die Frima von dem Ehemann von B.
Die Firma XXX kann nach deren Auskunft das Geld auch nicht mehr zurück holen,da mehr als 2 Tage nach der Überweisung vergangen sind.
Was müßte B nun machen, oder was kann der Ehemann von B nun tun, den durch das nicht haben seines Geldes kommt auch er nun in Zahlungs schwierigkeiten. Der Betrag ist nicht gerade wenig (mehr als 10´000,- €) Darf die Bank A dieses Geld, was ja nicht für B bestimmt war, einfach so einbehalten? Da Ehemann von B ja seine Verpflichtungen gegenüber FAZ oder Sozialabg. nicht rechtzeitig wahrnehmen kann, kommen auf in dann ja auch Verspätungszinsen.
Ich danke im voraus.
mfp valen
P.S Bitte um entschuligung, bin noch neu hier.
Zuletzt bearbeitet von valen am 21.10.05, 17:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
lassen wir die Bank zunächst außen vor: nehmen wir einmal an, jemand überweist Ihnen versehentlich Geld auf Ihr Konto, was Ihnen aber nicht zusteht. Dann kann er dies rechtlich einfordern, weil eine "ungerechtfertigte Bereicherung" vorliegt. In diesem Fall dürfte es sich ähnlich verhalten, vorausgesetzt natürlich, dass zwischen Ihnen und Ihrem Mann keine Gütergemeinschaft existiert.
lassen wir die Bank zunächst außen vor: nehmen wir einmal an, jemand überweist Ihnen versehentlich Geld auf Ihr Konto, was Ihnen aber nicht zusteht. Dann kann er dies rechtlich einfordern, weil eine "ungerechtfertigte Bereicherung" vorliegt. In diesem Fall dürfte es sich ähnlich verhalten, vorausgesetzt natürlich, dass zwischen Ihnen und Ihrem Mann keine Gütergemeinschaft existiert.
Hallo Rolf22,
Danke für die schnelle Antwort.
Als Ehemann von B sich selbständig gemacht hat, hat er vom FAZ ein schreiben bekommen, wo drinsteht das er auf 0 steht. Heißt also, er hat keine Schulden. Das Haus hat B auch nur alleine gekauft, da B eine Einzelfirma war. Gütertrennung haben die beiden nicht abgeschlossen, den nach rückfrage bei Anwalt vor der neuen Selbständigkeit Zitat: Obwohl Eheleute ist der Ehepartner nicht belangbar. Also wäre eine Gütertrennung nur rausgeschmissenes Geld.
Mfg valen
Ich bin kein Jurist und würde zum Anwalt gehen. Lassen Sie sich beraten, ob seitens der Bank eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt. Falls ja, könnte ein Brief vom Anwalt mit Klagedrohung die Bank zum Einlenken bewegen.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Ich fürchte, dass die Gütergemeinschaft der Herausgabe im Wege stehen könnte, hoffe aber, dass ich nur die "Flöhe husten" höre.
Gruß
Rolf
Verfasst am: 24.10.05, 14:27 Titel: Re: Bank weigert sich zurück zu zahlen. Brauche dringend HIL
valen hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.Dieser Fall scheint einbißchen kompleks.Frage: Wie würde B hier weiter kommen?
B ist seit seit Jan. 2005 zahlungsunfähig,war bis dato Selbständig und hatte auch ein Haus gekauft was jetzt zur Versteigerung kommt. B hat also bei Bank A dieses Haus finanzieren lassen und ist dort also im Minus. Konto ist seitens dieser Bank A auch schon gekündigt.
Nun hat sich der Ehemann von B nach 6 Monten auch Selbständig gemacht und hat zu (B´s ) früheren Kunden kontakt aufgenommen und diese waren bereit zu gleichen Konditionen mit IHM zusammen zu Arbeiten.
Jetzt hat die in der Buchführung bei der Überweisung an Ehemann von B einen Fehler gemacht und hat SEINE Rechnung fälschlicher weise auf das Konto von B überwiesen. (Die Kontoverbindung war noch im Computer ´´ gleicher Nachnahme´´)
Die Bank A verweigert nun dieses Geld an den Überweiser zurück zu zahlen. Deren Auskunft ist: Die Firma XXX soll doch das Geld von B (sprich Insolventer Ehefrau) zurück fordern.
B hat aber nichts mit diesem Geld zu tun. Die Rechnung lautet auf die Frima von dem Ehemann von B.
Die Firma XXX kann nach deren Auskunft das Geld auch nicht mehr zurück holen,da mehr als 2 Tage nach der Überweisung vergangen sind.
Was müßte B nun machen, oder was kann der Ehemann von B nun tun, den durch das nicht haben seines Geldes kommt auch er nun in Zahlungs schwierigkeiten. Der Betrag ist nicht gerade wenig (mehr als 10´000,- €) Darf die Bank A dieses Geld, was ja nicht für B bestimmt war, einfach so einbehalten? Da Ehemann von B ja seine Verpflichtungen gegenüber FAZ oder Sozialabg. nicht rechtzeitig wahrnehmen kann, kommen auf in dann ja auch Verspätungszinsen.
Ich danke im voraus.
mfp valen
P.S Bitte um entschuligung, bin noch neu hier.
Hallo, noch einmal.
Leider scheint für Person B keiner richtig Bescheid zu wissen
Person B hat nun auch einen Anwalt eingeschaltet, der sagt die Bank muß normaler weise zurück zahlen. Aber es geschieht einfach nichts. Die bei der Bank weigern sich einfach. Kann die Bank denn so einfach fremdes Geld einbehalten.
Mfg valen
Der Fehler ist doch wohl beim Rechnungszahler passiert. Dieser hat keinen Anspruch gegen die Bank, sondern gegen den fälschlichen Empfänger dieser Zahlung. Ist dieser insolvent muss er halt bis zum titel durchmahnen und versuchen zuückzuholen was geht.
Die Forderung des Ehemanns ist noch unbezahlt und muss vom Empfänger noch überwiesen werden.
"Die von der Bank" verhalten sich mE korrekt. _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
wie war die genaue Empfängerbezeichnung? B oder Ehemann von B ?
Ist der Ehemann von B mitverpflichtet ?
Wenn nur B Verbindlichkeiten bei der Bank hat und das Geld mit der Empfängerbezeichung Ehemann von B gekommen ist, kann der Überweiser das Geld aufgrund rechtsgrundloser Fehlüberweisung zurückverlangen und m.E. auch B die Rücküberweisung verlangen, da ihr das Geld nicht zusteht.
Dass kein Rechtsgrund für die Überweisung an B bestand sollte aber nachgewiesen werden. Beim gekündigten Konto ist die Gutschrift auch nicht im Saldo untergegangen.
Zur klaren Darstellung des Sachverhalts und Durchsetzung wird meiner Meinung nach aber ein Anwaltsschreiben erforderlich sein.
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