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Verfasst am: 25.10.05, 11:31 Titel: pool im keller, eigenverschulden?
ich habe im keller einen schlauch an einem wasserhahn befestigt, diesen aufgedreht, bin dann wieder in die wohnung und habe weitergearbeitet.
nach einiger zeit stand mein nachbar von nebenan vor der tür, der bereits reichlich wasser in seinem keller hatte.
bei sämtlichen leuten in der reihe sind die keller voll wasser gelaufen (60 qm).
die feuerwehr hat abgepumpt.
wer muß den schaden der nachbarn zahlen??
ich, die haftpflich- oder hausratsversicherung?
So ganz ist mir die Schadenschilderung nicht klar, aber seis drum. Wir gehen mal davon aus, die Geschichte ist fahrlässig geschehen.
Es kann hier zweierlei Arten von Schäden geben: 1. Schaden an den Hausratgegenständen der anderen Hausbewohner (bewegliche Sachen), 2. Schaden am Gebäude.
zu 1: dafür ist zunächst die jeweilige Hausratversicherung zuständig.
zu 2: dafür ist zunächst die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung zuständig, die kümmert sich außerdem im Rahmen der Schadenabwehr-/-minderungskosten um die Kosten des Feuerwehreinsatzes.
Diese Versicherungen werden beim Schadenverursacher Regress nehmen, und dafür ist die Haftpflihctversicherung des Schadenverursachers zuständig. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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