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Sittenwidrig - wann?

 
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unwissend hoch 3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 13:18    Titel: Sittenwidrig - wann? Antworten mit Zitat

Gibt es eine Grenze (vom Gesetz her oder Entscheidungen höchster Gerichte) ab wann ein Kredit sittenwidrig ist. Ich höre immer "Wucher" und habe vom Urteil gehört, wo der Schuldner weder die Zinsen noch die Tilgung weiter fortführen musste weil es "sittenwidrig" war. (Wie lange er/sie schon getilgt hat weiss ich nicht, komisch wäre es aber wenn man nach 1 Monat ein sittenwidrigen Kredit ohne Rückzahlung auflösen könnte - dann suche ich mir viele solcher Verträge Winken )

Wenn jmd. den Prozentsatz kennt (z.B. 15% oder so), wäre ich dankbar wenn er ihn nennen könnte und auch wo es nachzulesen ist.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Als Anhaltspunkt können etwa 100% über dem marktüblichen Zins gelten.

Das sittenwidrige Darlehen selbst (ohne die Zinsen) ist aber trotzdem zurückzuzahlen! Der Gläubiger hat darauf einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung.
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sophos000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

@unwissend hoch 3
´
Ich denke sie meinen den Fall der "Schuldenspirale". Die monatlichen Raten reichen nicht aus, um den Kredit zu tilgen, da Rate+Zinsen über der monatlichen Rate des Schuldners liegen.

In solchen Fällen hat der BGh schon eine Sittenwidrigkeit bejaht.
_________________
Ich gebe keine Rechtsberatung. Alles was ich sage spiegelt nur meine eigene Meinung wieder. Wenn sie konkrete Rechtsberatung wünschen, gehen sie zum Anwalt ihrer Vertrauens.
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unwissend hoch 3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dass es in bestimmten Fällen zur einer Schuldenspirale u.a. wegen hohen Zinsen kommt ist für mich nachvollziehbar (obwohl, eigentlich wusste man das vorher, schon bei Kreditunterzeichnung, wie viel es kostet – aber egal), ich wollte nur wissen welcher Prozentsatz "Sittenwidrig" oder "Wucher" definiert. Hängt von vielen Faktoren ab, ob hohe Zinsen zur Schuldenspirale führen, u.U. kann es der eine schaffen sie zu entrichten, der andere nicht - denke daran kann man es nicht messen. Natürlich kann es sein, dass Gerichte sozial argumentieren und nicht nach Prinzipien der Gleichheit, aber das weiss ich nicht.

Inzwischen habe ich schon woanders das mit "100% über marktüblich" nachgelesen, wobei das natürlich mehr Fragen aufwirft als beantwortet.

Wie wird „marktüblich“ bestimmt? Beispiel: Es gäbe 3 Banken in der BRD: eine mit 10% Zinsen p.a., die andere mit 15% und die letzte mit 20%. Ist jetzt marktüblich 15% (der mittlere Satz)? Was ist, wenn 90% aller Kredite von der ersten Bank vergeben werden, dann liegt doch der marktübliche Zinssatz doch eigentlich etwas über 10%.
So das war der Zinssatz, aber wie fliessen die Gebühren in die Betrachtung ein?
Kann ja sein dass der Zinssatz ganz gering ist, aber die Gebühren recht hoch.
Werden die Jahresabschlüsse der Bank, mit allen nicht erfolgreich getilgten Krediten berücksichtigt – dank Ausfall und Kosten hat die Bank eben den Zinssatz minus x verdient…


Das eben waren nur einige Probleme, wer 10 weitere sehen will der sieht sie auch. Scheint mir Alles im Endeffekt sehr subjektiv zu sein, man kann nie 100% wissen, sollte man dagegen klagen, ob man gewinnt (je nachdem wie das Gericht rechnet).

Ich möchte keineswegs, dass hier jmd. detaliert auf die o.g. Probleme eingeht, sie seien nur genannt um zu verdeutlichen die „sinnvoll“ Ausdrücke wie „marktüblich“ sind.
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