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recht.de :: Thema anzeigen - Wieder ein Steuerstrafverfahren wg. Tabaksteuer - Strafmaß?
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Wieder ein Steuerstrafverfahren wg. Tabaksteuer - Strafmaß?

 
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rigolo
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Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 15:51    Titel: Wieder ein Steuerstrafverfahren wg. Tabaksteuer - Strafmaß? Antworten mit Zitat

Hallo,

mich ereilte ein ähnliches Schicksal wie den User kato im unteren Thema:
Gegen mich wurde vom Hauptzollamt ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhehlerei eingeleitet, da ich im Zeitraum zwischen Dezember 2003 und November 2004, also innerhalb eines knappen Jahres,"insgesamt 6 Stangen und 33 Schachteln" bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft haben soll.
Ich kann mich nach der langen Zeit nicht mehr sehr gut an die Auktionen erinnern - Es handelte sich hierbei aber um Stangen, die ich von Bekannten (legal) aus dem Ausland mitgebracht bekam und nicht "meine Marke" waren oder solche, die ich bei einem meiner Versuche, mit dem Rauchen aufzuhören, loswerden wollte.

Das Hauptzollamt nimmt nun durch die niedrigeren Verkaufspreise im Vergleich zum Ladenpreis an, daß es sich um unversteuerte Ware gehandelt hat.
Verpflichtet bin ich lediglich dazu, einen Bogen mit Personalien auszufüllen, muß aber keine Stellungnahme abgeben.

Meine Fragen dazu nun: Wie will das Hauptzollamt beweisen, daß es sich um unversteuerte Ware gehandelt hat? Nur durch den Verkaufspreis ist dies doch kaum möglich?!
Ist es sinnvoll, auch bei der (vergleichsweise geringen) Verkaufsmenge einen Anwalt einzuschalten? Diesen könnte ich mir allerdings nicht leisten, da ich Student (quasi ohne Einkommen) bin und auch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe.

Welches Strafmaß wäre ungefähr bei "Steuerhehlerei" in diesem Umfang zu erwarten?

Ich wäre für Antworten von juristisch bewanderten Usern sehr dankbar, da ich mir aufgrund meiner ohnehin schon schlechten finanziellen Situation große Sorgen wegen zu erwartender Bußgelder oder zu entrichtenden Tabaksteuern mache.

Vielen Dank & schönen Gruß
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SR73
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Gleich mal zu dem Satz "von einem Bekannten legal aus dem Ausland mitgenommen".
Damit meinen Sie wahrscheinlich aus einem Nicht-EU-Land. Mit der Weitergabe an Sie waren diese Zigaretten nicht mehr legal in Deutschland, da die Freimenge im Zollrecht nur auf den Eigenverbrauch abziehlt. Schon da war die Sache sehr fragwürdig.
Ich denke das keine große Sache dabei rauskommt und sie (falls noch nicht einschlägig in Erscheinung getreten) mit einer geringen Geldbuße aus der Sache rauskommen.
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