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Verfasst am: 21.10.05, 18:15 Titel: Gebäudeversicherung - wirksamwerden der Kündigung bei Kauf ?
Grundsätzlich kann der Käufer ja innerhalb 4 Wochen nach Grundbucheintrag kündigen.
Nun hat der Käufer bereits ~ 3 Wochen vor Grundbucheintrag nachweisbar gekündigt. Kann dadurch die Kündigung unwirksam werden?
Außerdem hat der Käufer der Versicherung nicht den verlangten Grundbuchauszug zugeschickt - können daraus Nachteile entstehen?
Wie ist die Behauptung der Versicherung zu werten, das Vertrag unverändert fortbesteht?
Der Versicherungsvertrag geht mit dem Zeitpunkt des Eigentumsüberganges auf den Erwerber über (§ 69 VVG), d.h., erst zu diesem Zeitpunkt wurd der Erwerber neuerVersicherungsnehmer.
Als Zeitpunkt des Eigentumsüberganges gilt bei Grundstücken grundsätzlich das Datum der Grundbucheintragung (Ausnahme: Erwerb durch Zwangsversteigerung. hier ist es der Zeitpunkt des Zuschlages).
Wenn der Erwerber VOR Eigentumsübergang den Versicherungsvertrag kündigt, ist er ja noch nicht Versicherungsnehmer und hat somit keinerlei Gestaltungsrechte am Vertrag. Also ist eine solche Kündigung nicht rechtswirksam.
Der Erwerber muss innerhalb einer Frist von einem Monat NACH Grundbucheintragung kündigen. Den Nachweis (Kopie des Grundbuchauszuges oder Eintragungsmitteilung an Versicherer senden) kann er auch später noch erbringen. Wichtig ist, dass die Kündigung in der Zeit zwischen Grundbucheintragung und einem Monat danach beim Versicherer eingeht, sonst ist sie nicht rechtswirksam und der Vertrag besteht weiter. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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