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Verfasst am: 22.10.05, 21:29 Titel: Verzögerung bei der Ausstellung des Diplomzeugnises
Angenommen die Studien- Prüfungsordung enthält folgende Regelung zum Diplomzeugnis:
"Über die bestandene Diplomprüfung wird unverzüglich, möglichst innerhalb von vier Wochen ein Zeugnis ausgstellt."
Ist das Prüfungsamt dazu berechtigt, wegen Arbeitsüberlastung, die Herausgabe um mindestens weitere 6 Wochen zu verzögern? Bzw. wird dieser Zeitraum von dann mindestens 10 Wochen als zumutbar angesehen?
Wie kann man trotzdem an sein Zeugnis kommen, insbesondere dann, wenn man das Orginal bei einem baldigen Vorstellungsgespräch vorlegen soll?
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