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Verfasst am: 22.10.05, 09:46 Titel: Nachträgliche Verkleinerung eines Auftrages
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ein Kunde bestellt bei mir eine Ware, die ich wiederum bei einem Zulieferer bestelle.
Die bestellung erfolgt per e-mail.
Da die Sache eilig war, ist der Preis etwas höher als üblich. Es handelt sich um einen hohen Auftragswert und um Ware, die mit einem Druck versehen wird.
Man kann die Ware auf Grund von schnellem Wertverlust auch nicht gut einlagern.
Zwei Tage noch der Bestellung möchte der Kunden nun den Auftrag erheblich reduzieren, weil er sich im Bedarf verschätzt hat.
Ich denke rechtlich ist der Vertrag bindend, aber als Zwischenhändler (der den Kunden gerne behalten möchte) ergeben sich für mich folgende Fragen:
Kann der Zulieferer MICH zur Abnahme zwingen, wenn der Kunde die Abnahme verweigert?
Die Ware wird vom Zulieferer direkt an den Kunden geliefert. Sollte jetzt der Kunde nicht zahlen, weil er die Ware ja gar nicht wollte, wo hätl sich dann der Zulieferer schadlos?
An mir, indem er das Geld einklagt? Oder am Kunden, indem er die Ware zurücknimmt? Da die Ware bedruckt ist, ist das eher schwierig.
Ich bin etwas ratlos und warte nun noch auf die Reaktion vom Zulieferer.
Verfasst am: 22.10.05, 12:34 Titel: Re: Nachträgliche Verkleinerung eines Auftrages
Liza hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ein Kunde bestellt bei mir eine Ware, die ich wiederum bei einem Zulieferer bestelle.
Die bestellung erfolgt per e-mail.
Da die Sache eilig war, ist der Preis etwas höher als üblich. Es handelt sich um einen hohen Auftragswert und um Ware, die mit einem Druck versehen wird.
Man kann die Ware auf Grund von schnellem Wertverlust auch nicht gut einlagern.
Zwei Tage noch der Bestellung möchte der Kunden nun den Auftrag erheblich reduzieren, weil er sich im Bedarf verschätzt hat.
Ich denke rechtlich ist der Vertrag bindend, aber als Zwischenhändler (der den Kunden gerne behalten möchte) ergeben sich für mich folgende Fragen:
Kann der Zulieferer MICH zur Abnahme zwingen, wenn der Kunde die Abnahme verweigert?
Die Ware wird vom Zulieferer direkt an den Kunden geliefert. Sollte jetzt der Kunde nicht zahlen, weil er die Ware ja gar nicht wollte, wo hätl sich dann der Zulieferer schadlos?
An mir, indem er das Geld einklagt? Oder am Kunden, indem er die Ware zurücknimmt? Da die Ware bedruckt ist, ist das eher schwierig.
Ich bin etwas ratlos und warte nun noch auf die Reaktion vom Zulieferer.
Danke für eure Antworten
Gruß Liza
wer bestellt der zahlt. der zulieferer wird sich zu recht an sie halten. und sie müssen versuchen, das geld on ihrem kunden zu bekommen.
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