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habe vor einem Jahr eine Hausratversicherung abgeschlossen
(es handelt sich um eine Hausratversicherung für techn. Einrichtungen in einem
Geschäft = Geschäftsinhaltsversicherung)
1. ich habe sie zu hoch abgeschlossen
der Neupreis der Geräte ist fiktiv, ein Wiederbeschaffen ist gar nicht möglich,
da es sich um Musikinstrumente handelt, die es nicht mehr gibt - auch nichts "ähnliches"
oder gleichwertiges (elektronische Synthesizer)
Für die Beitragsbemessung wurde aber der viel zu hohe Neupreis angesetzt.
2. ich habe für 5 Jahre Laufzeit abgeschlossen
Nun habe ich an meine Versicherung einen kurzen Brief geschrieben,
das sie meine Versicherungssumme für die Geschäftsinhaltsversicherung
auf xxx Euro reduzieren sollen.
(der Betrag entspricht dem meiner anderen Hausratversicherung die ich
auch bei der Versicherung für eine andere Wohnung abgeschlossen habe,
er ist nur ein fünftel der Geschäftsversicherung !)
Ergebnis ist ein Antwortschreiben, das darauf schliessen lässt, das
sich meine Versicherung sich vor meinem Beitragsminderungswunsch drücken möchte.
Sie schreiben, das eine Vertragsreduzierung grundsätzlich einer Teilkündigung gleich kommt und somit an die gesetzlichen und vertraglichen Fristen gebunden wäre (ich denke da spielen sie auf die 5 Jahre Laufzeit hin)
Dann schreiben sie dem wiederum entgegensprechend,
das ich "eine genaue Begründung" der Reduzierung angeben soll - wenn Sie
meinen Wunsch erfüllen sollen.
Ich habe stark das GEfühl, das hier ein Fettnäpfchen aufgestellt werden soll,
den ich bin der Meinung das ich meinen Beitrag anpassen kann - und die Versicherung
nun darauf wartet das ich etwas falsches antworte, wo sie sich herausreden können.
Auch werde ich in keinem Masse über meine Rechte aufgeklärt - was ich verbraucherrechtlich für sehr bedenklich halte.
Was muss ich antworten, damit ich mein REcht bekomme, wenn die Versicherung
sich quer stellen will ?
Muss ich das überhaupt so genau begründen ?
Ich bin der Meinung das der Neupreis meiner Geräte für die Bemessung
völlig unsinnig war, da ich sie zum Zeitpunkt der Anschaffung auch nur noch
auf dem Gebrauchtmarkt bekommen habe - und die Versicherungssumme
sozusagen rein fiktiv zustandegekommen ist.
Die Versicherungsgesellschaft ist zu einer Beitragsanpassung an die tatsächlichen Verhältnisse gesetzlich verpflichtet (auch nach unten), nachzulesen im VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Frag mal Google.
blöde Versicherung kann ich nur sagen.
Eine Summenreduzierung hätte den Vertrag für weitere 5 Jahre verlängert.
Wenns die Versicherung nicht macht, schön blöd.
Denk dran: Beim nächsten Schaden, sofern du einen hast, gleich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
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