Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Parken mit Selbststellender Parkscheibe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Parken mit Selbststellender Parkscheibe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 17:23    Titel: Parken mit Selbststellender Parkscheibe Antworten mit Zitat

Hallo,
ich erlebe derzeit einen Behördenalptraum und hätte gerne ein paar fachliche Meinungen.
Die Lage: ich besitze eine Parkscheibe mit eingebauter Uhr, die normalerweise tatsächlich als Uhr verwende. Wenn ich auf einem Parkplatz mit dem blauen P parke, dann stelle ich die Uhr ab. Das ist ganz praktisch, denn so hat die Parkscheibe stets die genaue Zeit!
Eines morgens nun musste ich sehr sehr früh zu einer Prüfung, war zu spät dran und habe vergessen, die Uhr abzuschalten. Unnötig zu erwähnen, dass der benutzte Parkplatz eine Parkscheibe erforderte.
Ein Polizist wurde aufmerksam und tat das folgende:
- er warf mir (in meiner Abwesenheit) eine Straftat vor (Betrug)
- er beschlagnahmte mein Fahrzeug (Beweissicherung)
- er rief einen Abschleppdienst
Ich wurde durch ein paar Kommilitonen aufmerksam und begab mit zum Auto. Da ich meinen Ausweis nicht vorzeigen konnte, wollte der Polizist imich verhaften (kein Scherz). Ich habe dem Abschleppdienst 50 Euro in den Hals geworfen und habe dem Polizsiten klar gemacht, dass er mir zu unrecht eine Straftat vorwirft und meine Verhaftung ernsthafte Konsequenzen für ihn hätte. Nun, er ließ mich gehen, nachdem ich mit meiner Krankenversicherungskarte meinen Namen nachweisen konnte.

Nun habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten (keine Anzeige, von wegen Straftat) mit folgendem Text:
... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen bla bla länger als eine Stunde. Sie verwendeten eine Parkscheibe mit Wecker.

"Parkscheibe" wurde zur wiederholten Begehung von Ordnungswidrigkeiten benutzt! Sie handelten vorsätzlich!
Ich soll zahlen:
- nach §17 OwiG 40 Euro
- kein Fahrverbot, 1 Punkt in Flensburg
- Verdahrenskosten (25,60)
hinzu kommen die 50 Euro für den Abschleppdienst.

Meine Fragen: hätte der Polizist den Wagen abschleppen lassen dürfen? Wer trägt die 50 Euro falls das zu Unrecht geschah? Wieso "vorsätzlich" muss sowas nicht nachgewiesen werden? Ich habe fahrlässig gehandelt! Und wie begründet sich der Punkt in Flensburg?? Lohnt ein Widerspruch?

Danke für eine Antwort,
Mirco
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 17:26    Titel: Zusatz Antworten mit Zitat

zu dem Fall oben: leider habe ich bei meinen Ausführungen aufgrund sehr kleiner Bildschirmauflösung den allg. wichtigen Hinweis nicht gelesen. Ich habe die Ausführungen natürlich nicht direkt auf mich bezogen, sondern lediglich auf mich übertragen!
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.10.04, 19:37    Titel: Re: Parken mit Selbststellender Parkscheibe Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
ich besitze eine Parkscheibe mit eingebauter Uhr, die normalerweise tatsächlich als Uhr verwende. Wenn ich auf einem Parkplatz mit dem blauen P parke, dann stelle ich die Uhr ab. Das ist ganz praktisch, denn so hat die Parkscheibe stets die genaue Zeit!
Eines morgens nun musste ich sehr sehr früh zu einer Prüfung, war zu spät dran und habe vergessen, die Uhr abzuschalten.


Wissen Sie, wie man "Schutzbehauptung" buchstabiert?

Die Verwendung einer selbstnachstellenden Parkscheibe ist verboten. Anscheinsbeweis für absichtliche Nutzung ist auch gegeben. Wie wollen Sie also nachweisen, daß Sie wirklich so edel sind, daß Sie die Parkscheibe normalerweise nicht für den Zweck benutzen, für den sie hergestellt wurde?

Ich würde - wenn bzgl. des Betrugsvorwurfes nichts mehr nachkommt - das als "Lehrgeld" abschreiben und die Parkscheibe in Zukunft nur noch außerhalb des Autos benutzen. Ansonsten werfen Sie nur gutem Geld schlechtes nach.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.