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Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht kann jemand helfen.
Ein Mann ist seid einigen Jahren von seiner Frau geschieden und zahlt unterhalt für das kind von 300€.
Der mann hatt seit einigen jahren nun eine neue frau und diese ist schwanger von Ihm.
nun kommt das kind zur welt.nun meine frage .
Kann man(n) oder darf man(n) den Unterhalt kürzen lassen, natürlich nur mit rechtsanwalt.
Der mann lebt mit frau und neuem Kind in einer Lebensgemeinschaft.
Danke für eure Antworten
Der Mann kann den Unterhalt natürlich neu berechnen lassen, wenn das zweite Kind da ist, da dieses zweite Kind die selben Unterhaltsansprüche hat, wie das erste Kind.
Sollte am besten beim Anwalt gemacht werden, da Jugendämter da ziemlich verlogen sind und oft genug behaupten, dass das zweite Kind nicht gleichrangig ist.
Der Unterhaltstitel des ersten Kindes müssten dann natürlich abgeändert werden, was viele Mütter nicht so einfach zulassen und dann kommt es zur Klage.
Gruss Melly _________________ Melly
Verfasst am: 07.11.05, 12:50 Titel: Na, so einfach ist es ja nun doch nicht ...
Also Lügen im jugendamt, das halt ich doch nun eher für ein Grücht, denn es ist wohl schon richtig, das die "ersten" Kinder einen Vorrang haben, denn sonst könnte sich der Exmann quer durch die Botanik "fortpflanzen" ohne Rücksicht auf Verluste für das erste Kind, das steht dann nämlich irgendwann ganz ohne Unterhalt da. Es ist wohl eher so, das den neuen Familien das Recht auf Familienplanung natürlich zusteht, aber auch nur dann, wenn dadurch die Rechte (Unterhalt) der Kinder aus erster Ehe nicht gefährdet sind.
@Flieger: Wenn Du vom Unterhaltsrecht keine Ahnung hast,lass es lieber.
Es spielt keine Rolle ob die weiteren Kinder aus der ersten oder auch 5 Ehe sind, alle Kinder haben das selbe Recht im Unterhalt berücksichtigt zu werden.
Wenn der Mann Spass dran hat , 10 Kinder in die Welt zu setzen, dann wird der KU halt schlicht für 10 Kinder verteilt.
Gruss
Melly _________________ Melly
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