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recht.de :: Thema anzeigen - Entwöhnungsbehandlung+anschl. Langzeitthera/ Kostenträger?
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Entwöhnungsbehandlung+anschl. Langzeitthera/ Kostenträger?

 
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Heribert
Gast





BeitragVerfasst am: 26.10.04, 17:04    Titel: Entwöhnungsbehandlung+anschl. Langzeitthera/ Kostenträger? Antworten mit Zitat

Halllo, werden die Anträge, z.B. Sozialbericht, etc. bei der Kasse abgegeben?
In unserem Fall kommt das Bundesversorgungsgesetz zur Anwendung Wer ist vorrangig der Kostenträger. Es werden nur Leistungen vom Versorgungsamt bezogen.
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