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Studio reduziert Angebot - außerord. Kündigung möglich?

 
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sasu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 10:28    Titel: Studio reduziert Angebot - außerord. Kündigung möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,
wie sieht es in nachstehender fiktiver Situation aus:

vor ca. 6 Monaten wurde ein Vertrag mit einem neu eröffneten Studio abgeschlossen aufgrund der vielfältigen Kursangebote. Im Laufe der letzten Monate wurden mehr und mehr Kurse ersatzlos gestrichen (angegebenen Gründe: Krankheit des Trainers, Sommerpause, Personalmangel usw.), so dass nur noch ca. 30% der ursprünglichen Kurse stattfinden und die zu Zeiten, die für Berufstätige unakzeptabel sind. Auch nach Ende des 'Sommerloches' werden die Kurse nicht mehr aufgestockt und der Studioinhaber ist zu keinen Gesprächen oder Informationen bereit.
Unter diesen Bedingungen ist der Vertrag vollkommen uninteressant ist (auf Geräte wird kein Wert gelegt).
Könnte in so einer Situation der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Vielen Dank,

sasu
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht meldet sich hier noch jemand weiteres zu Wort, aber ich kann nur die gleiche Antwort geben, wie bereits von anderwärts bekannt Winken :

Wenn es sich nachweisen lässt (Zeugen, Vertrag etc.), das die vertragliche Ausgangsgrundlage nicht mehr gegeben ist, dann bin ich schon der Ansicht, eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt. Es liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge müssen eingehalten werden) vor. Wenn sich jemand ein neues Auto kauft, wird er sich später auch nicht mit einem Fahrrad zufrieden geben wollen. Hier ist der Vertrag einseitig zu Ungunsten des Kunden verändert worden aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat. Für gleiches Geld schlechtere Leistungen zu erbringen, kann wohl kaum eine korrekte Vertragsgrundlage sein. Wie der Inhaber die Vertragsbedingungen einhält, ist seine Sache, aber er hat sie einzuhalten!

Fristlose Kündigung aussprechen wegen Nichteinhaltung des Vertrages (Einschreiben/Rückschein) und die etwaige Abbuchungsvollmacht sofort widerrufen. Ruhig ankündigen, dass im Falle der Nichtakzeptanz mit rechtlichen Schritten zu rechnen ist und eine strafrechtliche Überprüfung veranlasst wird. So etwas klingt immer gut...
Eine derartige Verfahrensweise nennt man schlicht und einfach "Beschi** am Kunden"!

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MfG
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sasu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ich kann nur das gleiche sagen, wie bereits von anderwärts bekannt Winken

Danke, vielen Dank. Alleine schon die lateinischen Wörter haben tief beeindruckt und alles war in Sekunden geklärt. Gruss Sasu
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

So muss das laufen... Winken
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MfG
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