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Umfang Auskunftspflicht gegenüber GEZ bei Abmeldung

 
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Wolfgang_G
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 16:18    Titel: Umfang Auskunftspflicht gegenüber GEZ bei Abmeldung Antworten mit Zitat

Hallo,

nachdem ich Anfang des Jahres zu meiner Freundin gezogen bin, habe ich meinen alten Fernseher verschenkt und bei der GEZ einen Abmeldeantrag gestellt. Ich nutze jetzt ausschließlich die Geräte (mit), für die meine Freundin bereits Gebühren zahlt, und muss damit nach Maßgabe der Gebühren-Regelungen selbst keine Gebühren zahlen.

Die GEZ will die Abmeldung allerdings erst akzeptieren, wenn ich den Namen meiner Freundin und die Nummer ihres Teilnehmerkontos offenbare. Einerseits verständlich - ich kann ihnen ja viel erzählen, andererseits finde ich, dass es die GEZ nichts angeht, mit wem ich zusammen lebe.

Meine Fragen:

- Darf die GEZ die Daten meiner Freundin als Voraussetzung für meine Abmeldung verlangen?
- Kann sie mich zwingen, weiterhin Gebühren zu zahlen, wenn ich diese Angaben nicht mache?
- Mit welchen Maßnahmen seitens der GEZ muss ich rechnen, wenn ich mich weigere zu zahlen, obwohl sie auf einer bestehenden Gebührenpflicht bestehen?

Ich möchte keinen Sturm im Wasserglas auslösen, aber aus meiner Sicht sollte man die GEZ bei deren Datensammelwut nicht auch noch unterstützen Winken.

Gruß, Wolfgang
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hasselluhn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 113
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 02:41    Titel: Re: Umfang Auskunftspflicht gegenüber GEZ bei Abmeldung Antworten mit Zitat

Wolfgang_G hat folgendes geschrieben::
Darf die GEZ die Daten meiner Freundin als Voraussetzung für meine Abmeldung verlangen?
Nein.
Wolfgang_G hat folgendes geschrieben::
Kann sie mich zwingen, weiterhin Gebühren zu zahlen, wenn ich diese Angaben nicht mache?
Eigentlich nicht, aber sie tut es dennoch. Und zwar solange, bis die Kündiung bestätigt ist.
Wolfgang_G hat folgendes geschrieben::
Mit welchen Maßnahmen seitens der GEZ muss ich rechnen, wenn ich mich weigere zu zahlen, obwohl sie auf einer bestehenden Gebührenpflicht bestehen?
Die fälligen Gebühren werden vollstreckt. Einer Zivilklage bedarf es dabei nicht.


Mein Tip: In Bocklemünd (Köln-Bocklemünd) bei der GEZ vorbeischauen, die Abmeldung quittieren lassen, einen schönen Tag wünschen und nie mehr Gebühren zahlen.
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Wolfgang_G
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Wenn mich die GEZ als Voraussetzung für die Abmeldung also nicht zur Angabe der Daten meiner LG zwingen darf, es aber dennoch tut - welche rechtlichen Mittel habe ich, um die Abmeldung durchzusetzen? Es kann doch nicht sein, dass sich die GEZ mit ihrem Verhalten im rechtsfreien Raum bewegt.

Ein Besuch in Bocklemünd erscheint mir nicht sehr erfolgversprechend - wenn die Abmeldung auf dem Schriftweg nicht akzeptiert wird, warum sollte es vor Ort anders sein? Die nicht unerheblichen Fahrtkosten würde ich nur dann in Kauf nehmen, wenn der Besuch auch aussichtsreich wäre. Gibt es da Erfahrungswerte?

Gruß, Wolfgang
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hasselluhn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 113
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfgang_G hat folgendes geschrieben::
...welche rechtlichen Mittel habe ich, um die Abmeldung durchzusetzen?
Das kann nur ein Anwalt beantworten.

Sinnvoller als ein kostspieliges Kräftemessen mit der GEZ erscheint mir allerdings folgendes: Die Abmeldung wiederholen, diesmal per Einschreiben/Rückschein und mit der einzigen Begründung, daß Sie keine Empfangsgeräte mehr bereit halten. In der Regel ist dann Ruhe.
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