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Übernahme Kosten Anwalt von Gegenseite wenn Prozeß gewonnen?

 
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Kobes
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 16:03    Titel: Übernahme Kosten Anwalt von Gegenseite wenn Prozeß gewonnen? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

wenn ich einen Anwalt nehme um jemanden zu verklagen, Streitwert ca. 2.000 EUR. Wie sieht es mit den Kosten aus wenn ich gewinne?
Muss der Verklagte - und in diesem Fall Verlierer - neben den Gerichtskosten auch die Kosten meines Anwaltes übernehmen?
Oder wie läuft das?

Danke.
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13
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man als Kläger mit Anwalt klagt und der Beklagte verliert den Prozess, dann hat er sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen, also auch die Kosten des eigenen Anwalts. Dazu beantragt der RA nach dem Urteil einen so genannten Kostenfestsetzungsbeschluss (§ 104 ZPO).

Zitat:

§ 104ZPO
Kostenfestsetzungsverfahren

(1) Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. Auf Antrag ist auszusprechen, daß die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags, im Falle des § 105 Abs. 2 von der Verkündung des Urteils ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind. Die Entscheidung ist, sofern dem Antrag ganz oder teilweise entsprochen wird, dem Gegner des Antragstellers unter Beifügung einer Abschrift der Kostenrechnung von Amts wegen zuzustellen. Dem Antragsteller ist die Entscheidung nur dann von Amts wegen zuzustellen, wenn der Antrag ganz oder teilweise zurückgewiesen wird; im übrigen ergeht die Mitteilung formlos.

(2) Zur Berücksichtigung eines Ansatzes genügt, daß er glaubhaft gemacht ist. Hinsichtlich der einem Rechtsanwalt erwachsenden Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen genügt die Versicherung des Rechtsanwalts, daß diese Auslagen entstanden sind. Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen genügt die Erklärung des Antragstellers, daß er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.

(3) Gegen die Entscheidung findet sofortige Beschwerde statt. Das Beschwerdegericht kann das Verfahren aussetzen, bis die Entscheidung, auf die der Festsetzungsantrag gestützt wird, rechtskräftig ist.





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MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zivilprozess vor den ordentlichen Gerichten: regelmäßig ja. Es gibt unter sehr besonderen Umständen einige wenige Ausnahmen.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gefahr besteht bei einem sofortigen Anerkenntnis des Beklagten, wenn dadurch zum Ausdruck kommt, dass eine Klage nicht notwendig war. Rat gibt da der beauftragte Anwalt.
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