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Verfasst am: 24.10.05, 22:27 Titel: Bezahlung über Gebühr
Moin Moin
In den meisten (alle?) Satzung steht so was drin wie: die Mitglieder bekommen in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine finanziellen Zuwendungen.
Zweitens: Angestellte werden nicht zu hoch bezaht, sondern angemessen. Gut, letzteres wird etwas schöner vormuliert, aber letztlich läuft es darauf hinaus.
Gibt es irgendein Kriterium, was "zu viel bezahlt" genauer bedeutet?
Wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, aus dessen Satzung sich ergibt, dass die Funktionsträger ehrenamtlich tätig sind, dann ist allenfalls machbar, eine so genannte Aufwandsentschädigung anzuerkennen.
Für Angestellte sollte das grobe Maß sein, dass nicht über das "gewöhnliche Maß" vergleichbarer Jobs gezahlt wird, da ja die Vereinsmittel aus der Gemeinnützigkeit heraus nur und ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden sind. Falls Zweifel bestehen, ist im Falle eines Falles eine Rückversicherung beim zuständigen Finanzamt immer zu empfehlen, da die Gemeinnützigkeit ein sehr sensibles Gebiet ist. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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