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Bezahlung über Gebühr

 
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Klaus Unruh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 22:27    Titel: Bezahlung über Gebühr Antworten mit Zitat

Moin Moin

In den meisten (alle?) Satzung steht so was drin wie: die Mitglieder bekommen in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine finanziellen Zuwendungen.

Zweitens: Angestellte werden nicht zu hoch bezaht, sondern angemessen. Gut, letzteres wird etwas schöner vormuliert, aber letztlich läuft es darauf hinaus.

Gibt es irgendein Kriterium, was "zu viel bezahlt" genauer bedeutet?

Fragt

Klaus Unruh
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, aus dessen Satzung sich ergibt, dass die Funktionsträger ehrenamtlich tätig sind, dann ist allenfalls machbar, eine so genannte Aufwandsentschädigung anzuerkennen.

Für Angestellte sollte das grobe Maß sein, dass nicht über das "gewöhnliche Maß" vergleichbarer Jobs gezahlt wird, da ja die Vereinsmittel aus der Gemeinnützigkeit heraus nur und ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden sind. Falls Zweifel bestehen, ist im Falle eines Falles eine Rückversicherung beim zuständigen Finanzamt immer zu empfehlen, da die Gemeinnützigkeit ein sehr sensibles Gebiet ist.

_________________
MfG
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