Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
In einer Mietwohnung entstand durch ein undichtes Eckventil (unter der Spüle, an der Wand - davor eingebauter Mülleimer) ein kleinerer Wasserschaden. D.h. das Wasser ist an der Wand unter den Küchenschrank und leicht in den Küchenschrank getropft, der Küchenschrank ist etwas aufgequollen (Küche ca. 30 Jahre alt) und der Boden darunter ist leicht verfärbt. Es kann nicht gesagt werden, wie lange das Ventil unbemerkt bereits getropft hat.
Ist dieser Schaden auf den Mieter abzuwälzen (Haftpflicht?) oder ist hierfür doch eher die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig (die der Mieter ja umlagemäßig auch bezahlt)?
Danke
In einer Mietwohnung entstand durch ein undichtes Eckventil (unter der Spüle, an der Wand - davor eingebauter Mülleimer) ein kleinerer Wasserschaden. D.h. das Wasser ist an der Wand unter den Küchenschrank und leicht in den Küchenschrank getropft, der Küchenschrank ist etwas aufgequollen (Küche ca. 30 Jahre alt) und der Boden darunter ist leicht verfärbt. Es kann nicht gesagt werden, wie lange das Ventil unbemerkt bereits getropft hat.
Ist dieser Schaden auf den Mieter abzuwälzen (Haftpflicht?) oder ist hierfür doch eher die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig (die der Mieter ja umlagemäßig auch bezahlt)?
Danke
Ein Küchenschrank ist i.d.R. kein Gebäudebestandteil, deswegen würde er durch eine evtl. vorhandene Hausratversicherung abgedeckt werden. Die vorhandenen Schäden am Gebäude müssten durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sein, die Versicherung kann aber unter Umständen Regress am Mieter nehmen
Ein Küchenschrank ist i.d.R. kein Gebäudebestandteil...
ist oftmals so, aber hier kommt es darauf an, ob die Küche Egentum des Vermieters oder des Mieters ist.
Wenn die Küche dem Mieter gehört, ist sie Hausrat.
Wenn die Küche dem Vermieter gehört, ist sie entweder als Gebäudebestandteil oder als Gebäudezubehör ind er Wohngebäudeversicherung mitversichert (vgl. Dietz, Wohngebäudeversicherung, A 6.1.5) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
die Versicherung kann aber unter Umständen Regress am Mieter nehmen
???
mit welcher begründung? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.