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Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Hypothekenkredits - auf den Zeitraum bis zum Ende der Laufzeit des Kredits oder auf den Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindungsfrist?
Beispiel: Ein Hypothekenkredit über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von rund 30 Jahren und einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren. Nach 6 Jahren soll das Haus verkauft und der Kredit abgelöst werden. Muss die Vorfälligkeitsentschädigung für 4 Jahre oder für 24 Jahre bezahlt werden?
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Hypothekenkredits - auf den Zeitraum bis zum Ende der Laufzeit des Kredits oder auf den Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindungsfrist?
Beispiel: Ein Hypothekenkredit über 100.000 Euro mit einer Laufzeit von rund 30 Jahren und einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren. Nach 6 Jahren soll das Haus verkauft und der Kredit abgelöst werden. Muss die Vorfälligkeitsentschädigung für 4 Jahre oder für 24 Jahre bezahlt werden?
Vielen Dank für Antworten,
Clem
Hallo.
Wenn der Kredit länger als die Zinsbindungsfrist läuft, dann kann sich die Vorfälligkeitsentschädigung nur auf einen Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindungsfrist berechnen. Danach kann der Kreditnehmer sowieso ohne Sanktionen kündigen.
Also 4 Jahre im Beispiel.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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