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Hundehalterhaftpflicht

 
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Klaus B
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 17:35    Titel: Hundehalterhaftpflicht Antworten mit Zitat

Hundehalter A geht mit seinem Hund a spazieren. Er trifft auf Hundehalter B mit Hund b.
Die beiden Hunde a und b liefern sich eine kleine Rauferei. Dummerweise meint Hundehalter B seinen Hund b auf den Arm nehmen zu müssen. Da Hund a die Rauferei für noch nicht beendet erkärt hat, attackiert er weiter Hund b trifft aber Hundehalter B an der Hand un verletzt B. B total sauer (verständlich) zieht wütend von danen und droht mit Anwalt. Ordnungsamt und wer weiß was.

Frage: Muss A den Schaden vorsorglich innerhalb einer bestimmte Frist seiner Versicherung melden oder kann er warten bis B sich meldet?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 17:39    Titel: Re: Hundehalterhaftpflicht Antworten mit Zitat

Klaus B hat folgendes geschrieben::
Frage: Muss A den Schaden vorsorglich innerhalb einer bestimmte Frist seiner Versicherung melden oder kann er warten bis B sich meldet?

Es wäre besser, den Schaden vorsorglich der Versicherung zu melden.
Über die einzuhaltenen Fristen gibt die Versicherungspolice Auskunft.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich ist jeder schadenfall unverzüglich anzuzeigen.
_________________
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