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recht.de :: Thema anzeigen - Austritt eines Gesellschafters aus 2-Mann GbR, Fortführung?
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Austritt eines Gesellschafters aus 2-Mann GbR, Fortführung?

 
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mguenther
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 15:49    Titel: Austritt eines Gesellschafters aus 2-Mann GbR, Fortführung? Antworten mit Zitat

Hallo,

es sind 2 Gesellschafter einer 2-Mann GbR (Kleingewerbe). Einer der beiden hat sich entschlossen aus privaten Gründen aus der GbR auszutreten. (lt. Vertrag ist alles 50 / 50 geregelt)

Der andere möchte die Geschäfte der GbR als Einzelunternehmen weiterführen, die Einigung über eine Art Auszahlung des anderen Gesellschafters ist einvernehmlich, sprich er erhält 50 % des bis zum Tag der Auflösung angefallenen Gewinns, PCs usw. die gekauft wurden werden vom Wert bzw. Verkaufswert her durch 2 geteilt und der Austretende bekommt halt seinen Anteil in bar...

Meine Fragen: Was ist bei der Auflösung zu beachten? Reicht eine Auflösungsvereinbarung zwischen den beiden Gesellschaftern? Beim Amt wird die GbR aufgelöst und der verbleibende meldet seinen Gewerbeschein auf ein Einzelunternehmen um? Was passiert mit den derzeit laufenden Verträgen der GbR, kann das Einzelunternehmen diese Geschäfte einfach fortführen, oder müssen die Verträge erst gekündigt werden und mit den Kunden dann wieder neu aufgesetzt?

Was ist steuerrechtlich zu beachten? Ich habe gelesen, dass eine Endbilanz erstellt werden muss. Wie hat diese auszusehen? Reicht die bisher erstellte EÜR?

Was passiert wenn jeder Gesellschafter am Anfang jeweils Software für 100 Euro eingebracht hat; muss diese jetzt auch als Verkauf und Einnahme gewertet werden oder kann jeder dieses wieder in seinen Besitz übernehmen, ohne dass es in der EÜR berücksichtigt wird? Bekommt das Finanzamt vom örtlichen Amt über die Abmeldung der GbR automatisch Bescheid, wie bei der Anmeldung damals?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand auf diese Fragen antworten könnte. Vielen Dank schonmal!!!
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 23:53    Titel: Re: Austritt eines Gesellschafters aus 2-Mann GbR, Fortführu Antworten mit Zitat

mguenther hat folgendes geschrieben::
Hallo,

es sind 2 Gesellschafter einer 2-Mann GbR (Kleingewerbe). Einer der beiden hat sich entschlossen aus privaten Gründen aus der GbR auszutreten. (lt. Vertrag ist alles 50 / 50 geregelt)

Der andere möchte die Geschäfte der GbR als Einzelunternehmen weiterführen, die Einigung über eine Art Auszahlung des anderen Gesellschafters ist einvernehmlich, sprich er erhält 50 % des bis zum Tag der Auflösung angefallenen Gewinns, PCs usw. die gekauft wurden werden vom Wert bzw. Verkaufswert her durch 2 geteilt und der Austretende bekommt halt seinen Anteil in bar...

Meine Fragen: Was ist bei der Auflösung zu beachten? Reicht eine Auflösungsvereinbarung zwischen den beiden Gesellschaftern? Beim Amt wird die GbR aufgelöst und der verbleibende meldet seinen Gewerbeschein auf ein Einzelunternehmen um? Was passiert mit den derzeit laufenden Verträgen der GbR, kann das Einzelunternehmen diese Geschäfte einfach fortführen, oder müssen die Verträge erst gekündigt werden und mit den Kunden dann wieder neu aufgesetzt?

Was ist steuerrechtlich zu beachten? Ich habe gelesen, dass eine Endbilanz erstellt werden muss. Wie hat diese auszusehen? Reicht die bisher erstellte EÜR?

Was passiert wenn jeder Gesellschafter am Anfang jeweils Software für 100 Euro eingebracht hat; muss diese jetzt auch als Verkauf und Einnahme gewertet werden oder kann jeder dieses wieder in seinen Besitz übernehmen, ohne dass es in der EÜR berücksichtigt wird? Bekommt das Finanzamt vom örtlichen Amt über die Abmeldung der GbR automatisch Bescheid, wie bei der Anmeldung damals?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand auf diese Fragen antworten könnte. Vielen Dank schonmal!!!


bei so vielen fragen lohnt sich doch der gang zum anwalt...für beide seiten...
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Chris Sitter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 136
Wohnort: Erfurt

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

es hat sich offenbar immer noch nicht herumgesprochen, daß wir hier keine kostenlose wie rechtswidrige Rechtsberatung geben DÜRFEN und erstklassiger Rechtsrat immer auch etwas kostet... mailen Sie mir gerne, aus welcher Stadt Sie kommen, ich nenne Ihnen gerne einen Spezialisten!
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mguenther
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte nur, es könnten Tipps gegeben werden...

habe mir etwas Zeit genommen und lese die Paragraphen selbst nach bzw. wähle den mir sichersten Weg das ganze so über die Bühne zu bringen...

Trotzdem vielen Dank!
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