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Verfasst am: 20.10.05, 10:20 Titel: Wie kommt man aus einer Unfallversicherung raus?
Hi, gesetzt den Fall jemand hat einen Unfall und nimmt seine Unfallversicherung in Anspruch, kann er dann die Versicherung auch gleichzeitig kündigen. Was wenn er zwei Unfallversicherungen hat, kann er beide für den selben Unfall in Anspruch nehmen?
Vielen Dank im voraus
Verfasst am: 20.10.05, 11:04 Titel: Re: Wie kommt man aus einer Unfallversicherung raus?
BaSine hat folgendes geschrieben::
Hi, gesetzt den Fall jemand hat einen Unfall und nimmt seine Unfallversicherung in Anspruch, kann er dann die Versicherung auch gleichzeitig kündigen. Was wenn er zwei Unfallversicherungen hat, kann er beide für den selben Unfall in Anspruch nehmen?
Vielen Dank im voraus
Hallo, Kdg. im Schadensfall ist meines Wissens auch bei Unfallversicherung möglich, bei einer Unfallversicherung handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung sprich ich kann soviel abschließen wie ich will und bekomme dann von jeder Versicherung die vereinbarte Leistung(es herrscht kein Bereicherungsverbot)
Verfasst am: 26.10.05, 15:49 Titel: Re: Wie kommt man aus einer Unfallversicherung raus?
TheKing28 hat folgendes geschrieben::
Hallo, Kdg. im Schadensfall ist meines Wissens auch bei Unfallversicherung möglich, bei einer Unfallversicherung handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung sprich ich kann soviel abschließen wie ich will und bekomme dann von jeder Versicherung die vereinbarte Leistung(es herrscht kein Bereicherungsverbot)
Soweit ich weiß gilt dies aber nicht für ein eventuelles Krankenhaustagegeld. Dies darf nur einmal in Anspruch genommen werden.
Verfasst am: 26.10.05, 15:56 Titel: Re: Wie kommt man aus einer Unfallversicherung raus?
Eifeler hat folgendes geschrieben::
TheKing28 hat folgendes geschrieben::
Hallo, Kdg. im Schadensfall ist meines Wissens auch bei Unfallversicherung möglich, bei einer Unfallversicherung handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung sprich ich kann soviel abschließen wie ich will und bekomme dann von jeder Versicherung die vereinbarte Leistung(es herrscht kein Bereicherungsverbot)
Soweit ich weiß gilt dies aber nicht für ein eventuelles Krankenhaustagegeld. Dies darf nur einmal in Anspruch genommen werden.
Für Unfallrenten dürfte das m. W. ebenfalls nicht gelten, sondern nur für die jeweiligen Einmalzahlungen der Gesellschaften.
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