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hallo, habe folgendes problem:
ich bin 21, an einer universität immatrikuliert und studiere z.zt. im 4. fachsemester. ich habe seit 09/2003 während des semesters ca. 6 stunden pro woche gearbeitet und die grenze von 345,-euro nicht überschritten. in meinen semesterferien habe ich, und auch nur in den semesterferien, verstärkt gearbeitet um "ein bisschen geld" reinzubekommen. meiner meinung bin ich ein sog. "ordentlich studierender" der somit nicht selbst krankenversicherungspflichtig ist, da ich familienmitversichert bin, nicht mehr als 20std pro woche, bzw nicht mehr als 182 tage im jahr arbeite und auch nicht annähernde die kritische grenze von irgendwo zwischen 7000 - 10500euro erreiche. nun behauptet meine krankenkasse, da ich mehr als zwei mal (o-ton) im prüfungszeitraum 02.09.2003 - 01.09. 2004 die grenze von 345,- euro überschritten habe (dies war nur in den semesterferien der fall), dass ich eine eigene krankenversicherung als student abzuschliessen und somit auch nachzahlung seit 09/2003 zu leisten hätte.
meiner meinung nach liege ich richtig (keine nachzahlung, weiterhin familienmitversichert ok). kann mir jemand genaueres sagen??gesetzestexte?urteile? wäre super.
vielen dank
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